Unternehmensneuigkeiten auf Twitter & Co. – Was ist zu beachten?

 

Immer häufiger hört man in den Nachrichten, dass nicht nur der amerikanische Präsident, sondern auch andere Politiker sich auf "Twitter" oder anderen sozialen Medien äußern und zu bestimmten Themen Stellung nehmen.

Doch darf dies auch ein Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens zu unternehmensbezogenen Informationen?

Vor eineinhalb Monaten postete der Tesla-CEO Elon Musk "Überlege, Tesla bei einem Kurs von 420 Dollar von der Börse zu nehmen. Finanzierung ist gesichert." Auch wenn der Gründer des Elektroautobauers seine Privatisierungspläne binnen weniger Tage wieder revidiert hatte, war der Schaden bereits immens. Der Post hatte bereits für Aufruhr unter den Aktionären gesorgt und die US-Börsenaufsicht auf den Plan gerufen. Der Vorwurf: Manipulation des Aktienkurses.

In dem heute im FINANCE Magazin erschienenen Artikel Wie CFOs risikofrei auf Social Media agieren geht es um die Nutzung Sozialer Medien durch deutsche Unternehmenschefs. KÜMMERLEIN Partner und Aktien-/Kapitalmarktrechtsexperte Dr. Sebastian J.M. Longrée erläutert, was Vorstände deutscher Börsenunternehmen beim Posten, Liken und Kommentieren insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen / Ad-hoc-Mitteilungen beachten müssen, um die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten zu erfüllen und welche rechtlichen Konsequenzen und Haftungsrisiken bei der Veröffentlichung vertraulicher Unternehmensinformationen drohen.

 

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