Das geplante Lieferkettengesetz, das Menschen und Umwelt in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten schützen soll, könnte nach langem Ringen noch in diesem Monat vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden.
Nachdem es am 18. Mai zunächst wegen noch vorhandenen Diskussionsbedarfs kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen wurde, einigten sich die Koalitionsfraktionen Ende Mai auf folgende inhaltliche Änderungen:
- Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzesentwurfs: Neben deutschen sollen auch ausländische Unternehmen mit großen Niederlassungen in Deutschland in die Pflicht genommen werden.
- Aufnahme eines expliziten Ausschlusses zivilrechtlicher Haftungsrisiken für die Unternehmen: Diesem Ausschluss kommt jedoch nur klarstellende Funktion zu – eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ergab sich aus dem bisherigen Entwurf ohnehin nicht (https://www.kuemmerlein.de/aktuelles/einzelansicht/fuenf-fakten-zum-regierungsentwurf-des-lieferkettengesetzes).
- Erweiterung der Umweltaspekte des Gesetzesentwurfs durch Verweis auf ein Abkommen zum Abfallhandel.
Das Thema Lieferkettengesetz ist und bleibt jedoch weiterhin umstritten – den einen geht es u. a. wegen der fehlenden zivilrechtlichen Haftung nicht weit genug („zahnloser Tiger“), andere, insbesondere Unternehmerverbände, kritisieren es wiederum als überregulierend und wegen hoher Sanktionen als unverhältnismäßig belastend für deutsche Unternehmen. Ein weiteres Problem seien die unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetzestext, die erhebliche Unsicherheiten mit sich brächten, sowie die praktische Durchführbarkeit.
Auf EU-Ebene wird derzeit ebenfalls an einem Lieferkettengesetz gearbeitet. Eine europäisch einheitliche Lösung könnte Wettbewerbsverzerrungen aufgrund nationaler Sonderwege verhindern. Ob und wie der Richtlinienentwurf der EU-Kommission praxistaugliche und mittelstandsfreundliche, aber gleichzeitig wirkungsvolle Rahmenbedingungen schaffen wird, bleibt jedoch abzuwarten.