Wenn wir wissenschaftlich publizieren…

…dann immer mit Bezug zur und für die Praxis. Ein aktuelles Beispiel dafür liefert der Beitrag „Informiert in den Zivilprozess – Akteneinsichtsrechte Dritter nach ZPO und IFG“ (verfasst von mir gemeinsam mit unserem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter Nils Maiwurm).

Zivilprozess: Information durch Akteneinsicht

In der Sache geht es um § 299 ZPO. Wirtschaftliche Entscheidungen von Tragweite sollten immer auf Basis bestmöglicher Information getroffen werden. Hierauf achten wir insbesondere auch bei der Beratung von Mandanten in Prozessangelegenheiten. Ein Mittel der Informationsbeschaffung ist die Akteneinsicht. Der genannte Beitrag beschäftigt sich mit den Einsichtsmöglichkeiten eines Dritten in die Gerichtsakten eines Zivilrechtstreits, an dem dieser Dritte nicht als Partei beteiligt ist und zeigt die Anforderungen der Praxis an ein derartiges Vorgehen auf.

Feedback aus der Praxis

Nachdem der Beitrag in der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR 2015, MDR 2015, 805 ff.) veröffentlich wurde, fand dieser nicht nur in juristischen Fach-Blogs Aufmerksamkeit. Vor allem praxisrelevante Kommentare und auch erste Entscheidungen haben den Beitrag aufgegriffen. Zu nennen sind hier beispielsweise Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Beck'scher Online-Kommentar FamFG, Musielak, ZPO, 2016, Saenger, ZPO-Formulare, 2016 und PMA Schiedsstelle, Beschluss vom 25.02.2016 - Sch-Urh 91/12 = BeckRS 2016, 05295.

Fazit

Das spornt uns an, auch künftig (nur) zu Themen wissenschaftlich zu schreiben, die wertvoll für die Praxis unserer Mandanten sind.

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