Wie kann mir ein Jurist helfen, wenn es brennt? Rechtssicher mit Betriebsunfällen umgehen (Teil 1)

Trotz des sehr hohen Sicherheitsstandards, der in Deutschland gilt, kommt es jedes Jahr zu tausenden Betriebsunfällen. Die meisten davon können, jedenfalls aus rechtlicher Sicht, unaufgeregt behandelt werden. Leider geschehen aber auch Zwischenfälle, bei denen Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden und hohe Sachschäden entstehen. Ich wünsche Ihnen das nicht, aber auch in Ihrem Unternehmen kann das passieren. In diesem Artikel möchte ich Ihnen vorschlagen, in einer solchen Situation sofort die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens einzubinden. Ich möchte also sozusagen eine Lanze für meine Berufskolleginnen und -kollegen brechen, denn ich weiß, dass sie von kritischen Situationen oft erst recht spät erfahren.

Aber was sollen die denn machen?

Sie haben Recht: Zuerst müssen gegenwärtige Gefahren abgewehrt und das Sicherheitsgefühl wiederhergestellt werden. Dabei können von der Absicherung der Unfallstelle bis zu umfangreichen Lösch- und Umweltmaßnahmen völlig unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein. Das können Juristen meist eher weniger gut.

Aber dabei bleibt es bei schweren Unfällen nicht. Beamte der Aufsichtsbehörde und der Polizei treffen dann nach kurzer Zeit ein und beginnen Ermittlungen. Die Feuerwehr benötigt fachkundige Informationen. Angehörige von Mitarbeitern haben Fragen, und die Presse steht vor der Tür. Der Workload für die Führungsebene steigt sprunghaft an. Ein Krisenstab muss aktiv werden. Ohne Vorbereitung ist das selten gut zu bewältigen. Und auch nicht ohne Personen, die Erfahrung im Umgang mit Behörden haben. Die wissen, nach welchen Maßstäben die Polizei vorgeht. Und die darauf achten, wie man gut kooperiert, ohne juristischen Flurschaden anzurichten. Das ist wichtig, weil der Weiterbetrieb gesichert werden muss – und ohne Goodwill der Behörden geht das womöglich nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen.

Das gilt auch für die zweite Aufgabe, die sich mit der ersten überschneidet: Nachbarn und die Umwelt müssen geschützt werden, anschließend geht es um Aufräumarbeiten und Schadensbeseitigung. Juristen können auch das nicht. Aber Ihre Rechtsabteilung kann sehr schnell einschätzen, wie Sie am besten mit Forderungen umgehen. Natürlich können Sie Ihrer Chefjuristin auch zwei Tage später in einem Meeting alles Nötige erklären. Schneller kann sie arbeiten, wenn sie von Anfang an dabei ist.

Die dritte Aufgabe beginnt spätestens am Morgen danach. Wenn es zu schweren Zwischenfällen kommt, ist Ursachenforschung notwendig. Die Behörden machen das sowieso, aber Sie sollten den Prozess begleiten. Das ist keine rein technische Aufgabe, denn aus technischen Feststellungen werden rechtliche Schlussfolgerungen auf drei Gebieten: Das Aufsichtsrecht fragt danach, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, ob Auflagen oder gar eine Betriebsunterbrechung angeordnet werden sollen. Das Schadensrecht klärt, wer wegen eines Ereignisses vom Unternehmen Ersatz verlangen kann. Und beim Strafrecht geht es darum, ob einzelnen Führungskräften oder Mitarbeitern ein individueller Vorwurf gemacht werden muss (oder der Geschäftsführung, denn die ist nach deutschem Recht grundsätzlich erst einmal für alle Rechtspflichten eines Unternehmens verantwortlich). Alle drei Themen kommen erfahrungsgemäß immer ins Spiel.

Und alle drei Themen beeinflussen sich gegenseitig. Wenn Sie der Behörde „Aufklärung um jeden Preis“ versprechen, bekommen Ihre Mitarbeiter Angst, dass sie sich gegen Vorwürfe nicht mehr angemessen verteidigen können. Als Arbeitgeber müssen Sie immerhin eine gewisse Fürsorge Ihren Mitarbeitern gegenüber im Auge haben. Vermutlich ist einer der häufigsten Fehler in diesem Zusammenhang, die juristische Gemengelage zu unterschätzen, nach dem Motto „Ist ja alles klar“. Ihrer Rechtsabteilung passiert das nicht. Die kann auch noch auf etwas anderes achten: Wenn ein technischer Bericht unabsichtlich Formulierungen verwendet, die bei Behördenjuristen zu Fehleinschätzungen führen, müssen Sie sich später mühsam gegen objektiv unberechtigte Schlussfolgerungen wehren. Besonders, weil es bei Lichte betrachtet in vielen Fällen nicht eine einzige Ursache für einen Unfall gibt. Das muss angemessen berücksichtigt werden. Ihre Juristen wissen, wie sich das geht. Nicht zuletzt können Sie mit den Juristen auf der anderen Seite fachlich auf Augenhöhe sprechen.

Wenn Sie mehr dazu lesen möchten, wie Sie Rechtsfehler bei Betriebsunfällen vermeiden, gefallen Ihnen vielleicht meine Aufsätze „Betriebsunfall – Rechtsfehler vermeiden, in: Betriebliche Prävention 2017, Heft 4, S. 156 – 159“ und „Wie vertraulich können interne Unfalluntersuchungen sein?, in: 3R 2014, Heft 12, S. 33 f.“.

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