Zertifikatslehrgang zum Senior BAV-Spezialist

 

Die arbeitsrechtliche Abteilung von Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare berät Unternehmen zu komplexen Fragen bei Pensionsverbindlichkeiten insbesondere bei Unternehmenstransaktionen/- Zusammenschlüssen.

Da Arbeitnehmer in der heutigen Zeit häufig ihren Arbeitgeber wechseln oder Arbeitgeber umfirmieren, verkauft werden oder auf andere Unternehmen übergehen, stellt sich rechtlich in der Praxis oft die Frage, wer in welcher Höhe Betriebsrentenzahlungen zu leisten hat.

Grundlagen der BAV

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche Altersversorgung eine immer mehr an Bedeutung gewinnende Säule zur Sicherung der Versorgung des Arbeitnehmers. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt den arbeitsrechtlichen Teil der betrieblichen Altersversorgung. Hiernach bestehen fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. Zudem ist zwischen vier Zusagearten zu unterscheiden: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, seit dem 01.01.2018 die reine Beitragszusage.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei der Frage, ob er eine betriebliche Altersversorgung einführen möchte, frei. Entschließt er sich für die Einführung, sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Unabhängig vom Bestehen einer betrieblichen Altersversorgung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Er kann somit Teile seines Gehaltes so umwandeln, dass diese für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden.

Gesetzliche Neuerungen seit 01.01.2018

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Kernstück des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen (sog. Sozialpartnermodell). Ferner wurden durch das Gesetz die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung auch in den bisherigen Durchführungswegen (siehe oben) verbessert. Das sind insbesondere die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrages in der kapitalgedeckten BAV, ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung durch Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer und die Möglichkeit, durch Tarifvertrag die automatische Teilnahme an der BAV zu vereinbaren (Opting-Out).

Zertifikatslehrgang zum Senior BAV-Spezialist

Zur Anerkennung der bestehenden Expertise besucht Frau Rechtsanwältin Dr. Ingrid Kohlmann derzeit einen IHK-Zertifikatslehrgang und lässt sich zum "Senior BAV-Spezialist" zertifizieren. Im bundeseinheitlichen IHK-Zertifikatslehrgang "BAV-Spezialist (IHK) und dem darauf aufbauenden Zertifikationslehrgang zum "Senior BAV-Spezialist (IHK)" kann das erforderliche Fachwissen zur BAV erworben bzw. vertieft werden.

Der Lehrgang "BAV-Spezialist" besteht aus den Modulen

Seminar 1: Arbeitsrecht der BAV

Seminar 2: Steuerrecht der BAV

Im weiterführenden Zertifikatslehrgang "Senior BAV-Spezialist" wird das Fachwissen vertieft und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten.

Nach abgeschlossener Prüfung werden die IHK-Zertifikate von der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Mannheim erstellt.

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