Zur neuen TA Luft 2021

Mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden zentrale Vorgaben zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen statuiert. Die bisherige Version gilt bereits seit dem Jahr 2002. Am 23.06.2021 beschloss das Bundeskabinett eine überarbeitete Fassung. Die neue TA Luft wird am dritten Monatsersten nach ihrer (bisher nicht erfolgten, aber zeitnah bevorstehenden) Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, dies wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres der Fall sein.

Bevor eine technische Anlage genehmigt wird, prüfen die zuständigen Behörden, ob sie den Menschen und der Umwelt schaden könnte. Die TA Luft dient dabei als Prüfrahmen: Für die Umgebung der Anlage gibt sie die maximale Luftschadstoffbelastung vor und regelt, welcher Schadstoffniederschlag auf Böden hingenommen werden kann. Das Prüfverfahren wird in der neuen TA Luft an den aktuellen Stand der Technik sowie an europäische Standards angepasst.

Mit der neuen TA Luft geht allgemein eine Verschärfung der Vorgaben für technische Anlagen einher. Insbesondere werden Regelungen für solche Anlagenarten geschaffen, die erst seit Kurzem einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis unterliegen, so etwa bestimmte Biogasanlagen oder Fabriken zur Pelletherstellung. Zudem sieht die neue TA Luft erstmals bundesweite Regelungen zum Schutz vor störenden Gerüchen vor; die bisher jeweils landesrechtlich verankerte Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wird als Anhang zur TA Luft aufgenommen. Daneben ist u.a. vorgesehen, dass große Tierhaltungsanlagen Ammoniak und Feinstaub künftig besser aus der Abluft filtern müssen. Zu beachten sind außerdem erweiterte Pflichten in der Betriebsorganisation.

Kümmerlein berät seit vielen Jahren erfolgreich zum Anlagenzulassungsrecht und ist laufend in Zulassungsverfahren tätig. Bei Fragen rund um die Umsetzung erforderlicher Anpassungen aufgrund der neuen TA Luft beraten wir Sie gern.