Mittelständische Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten berät Christian Löhr im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie beim Unternehmenskauf (M&A); für sie streitet er auch bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern (Corparate Litigation). Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Laut dem JUVE-Verlag gehört er regelmäßig im Gesellschaftsrecht zu den oft empfohlenen Anwälten („sehr erfahren und pragmatisch“); auch für seine Tätigkeit als Notar wird er dort hervorgehoben („absolutes Spitzennotariat, stets ansprechbar und äußerst lösungsorientiert“). Auszeichnungen erhielt er auch von Legal 500 (Ruhrgebiet/Westfalen), dem Handelsblatt/Best Lawyers Germany (Litigation) sowie Finance Monthly (Investment Law-Germany). Da er sich auch im Management der Kanzlei engagiert, sind ihm viele Themen seiner Mandanten auch aus eigener Erfahrung vertraut.
Christian Löhr berät seine Mandanten seit über 20 Jahren kompetent und zielgerichtet. Sie schätzen die Klarheit seiner Empfehlungen und den hohen Servicelevel. Dabei bleibt er auch in Drucksituationen freundlich; der Humor kommt nicht zu kurz. Wo erforderlich, werden die Interessen seiner Mandanten allerdings mit Härte und maximaler Zielstrebigkeit durchgesetzt.
Christian Löhr ist ausgebildeter Bankkaufmann. Als Kollegiat einer Studienstiftung erhielt er für seine Dissertation einen Forschungsauftrag. Im Jahr 2000 wurde er promoviert. Bevor er 2002 zu Kümmerlein kam, war er in Washington, D.C. tätig. Christian Löhr ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und wurde 2009 zum Notar ernannt. Er ist Mitglied in mehreren Aufsichtsräten und Vorstand der Stiftung Kloster Saarn. Für die IHK Essen/Mülheim/Oberhausen ist er Mitglied des Ausschusses "Recht, Steuern & öffentliche Haushalte". An der Hochschule Ruhr West hat er Vorlesungen für Wirtschaftsrecht gehalten. Christian Löhr berät und beurkundet auch in englischer Sprache. Er ist verheiratet, lebt in Mülheim und hat drei (quietschfidele) Kinder.
HV-Saison 2021 startet mit erweiterten Fragerechten, PLATOW Recht 21.04.2021
Sozialwohnungen als Renditekicker?, Immobilienmanager 03.2019
Nichtige Gesellschafterbeschlüsse wegen Stimmverbot, MEO 7/8 2017
Rechtliche Fallstricke beim Immobilienkauf umgehen, FAZ 05.05.2017
Überraschungen bei der Abfindung als GmbH-Gesellschafter vermeiden Creditreform (Handelsblatt), 25.03.2015
Haftung – Riskante Geschäfte, Markt und Mittelstand, 13.03.2015
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Sechs Schritte zum erfolgreichen Unternehmensverkauf, Markt und Mittelstand Online, 01.07.2013
Anleitung zum Unternehmenskauf, Interview, P.T. Magazin 4/2013
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Unternehmensnachfolge im Mittelstand, facts special 2012/2013
Mehr Spielraum für grenzüberschreitende Rechtsformwechsel, Finance Magazin 14.09.2012
Kommentar zur Übernahme Rhön-Klinikum durch Fresenius, Handelsblatt 29.06.2012
Beiräte in mittelständischen Unternehmen, Der Handel 12/2011
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken als gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG? 2000