Seine Mandanten – überwiegend mittelständische Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten - berät Dr. Christian Löhr im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie beim Unternehmenskauf; sie vertritt er auch vor Gericht bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern (Corparate Litigation). Christian Löhr ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Für diesen Bereich bescheinigt ihm Legal 500 im Jahr 2020 in der Rubrik Ruhrgebiet/Westfalen auch eine besondere Expertise. Das Handelsblatt hat ihn 2019 und 2020 in Kooperation mit Best Lawyers Germany für seine Tätigkeit im Bereich "Litigation" ausgezeichnet. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit als Notar in Essen stehen Immobilien und das Gesellschaftsrecht, einschließlich Verschmelzung, Spaltung und Unternehmeskauf (M&A). Der JUVE-Verlag prämiert ihn regelmäßig als einen führenden und häufig empfohlenen Notar im Westen für Immobilien- und Gesellschaftsrecht (zuletzt im Handbuch 2020/2021).
Christian Löhr berät seine Mandanten seit über 15 Jahren kompetent und zielgerichtet. Seine Mandanten schätzen die Klarheit seiner Empfehlungen und den hohen Servicelevel. Dabei bleibt er auch in Drucksituationen freundlich; der Humor kommt nicht zu kurz. Wenn erforderlich, werden die Interessen seiner Mandanten allerdings mit der notwendigen Härte und großer Zielstrebigkeit durchgesetzt.
Christian Löhr ist ausgebildeter Bankkaufmann. Als Kollegiat einer Studienstiftung erhielt er für seine Dissertation einen Forschungsauftrag. Im Jahr 2000 wurde er promoviert. Bevor er 2002 zu Kümmerlein kam, war er in Washington, D.C. tätig. Christian Löhr ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und wurde 2009 zum Notar ernannt. Er ist Mitglied in mehreren Aufsichtsräten und Vorstand der Stiftung Kloster Saarn. Für die IHK Essen/Mülheim/Oberhausen ist er Mitglied des Rechtsausschuss. An der Hochschule Ruhr West hat er Vorlesungen für Wirtschaftsrecht gehalten. Christian Löhr berät und beurkundet auch in englischer Sprache. Er ist verheiratet, lebt in Mülheim und hat drei (quietschfidele) Kinder.
Sozialwohnungen als Renditekicker?, Immobilienmanager 03.2019
Nichtige Gesellschafterbeschlüsse wegen Stimmverbot, MEO 7/8 2017
Rechtliche Fallstricke beim Immobilienkauf umgehen, FAZ 05.05.2017
Überraschungen bei der Abfindung als GmbH-Gesellschafter vermeiden Creditreform (Handelsblatt), 25.03.2015
Haftung – Riskante Geschäfte, Markt und Mittelstand, 13.03.2015
Geschäftsführer – Rückversicherung bei widersprüchlichen Weisungen, Platow Recht, 12.11.2014
Sechs Schritte zum erfolgreichen Unternehmensverkauf, Markt und Mittelstand Online, 01.07.2013
Anleitung zum Unternehmenskauf, Interview, P.T. Magazin 4/2013
Die Amis kommen, Kommentar zur Attraktivität NRWs als Investitionsstandort, FAZ 13.06.2013
Unternehmensnachfolge im Mittelstand, facts special 2012/2013
Mehr Spielraum für grenzüberschreitende Rechtsformwechsel, Finance Magazin 14.09.2012
Kommentar zur Übernahme Rhön-Klinikum durch Fresenius, Handelsblatt 29.06.2012
Beiräte in mittelständischen Unternehmen, Der Handel 12/2011
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken als gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG? 2000