Rechtsanwalt & Notar

DR. FRIEDRICH GROTE

Partner
Sekretariat: Frau Rommel
Sekretariat: Frau Dotzel

Dr. Friedrich Grote berät mittelständische Unternehmen und ihre Inhaber ebenso wie Konzerngesellschaften umfassend auf allen Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Vertriebsrechts. Darüber hinaus vertritt Dr. Grote Auftraggeber und Auftragnehmer, vor allem aus dem Anlagen- und Maschinenbau und bei der Vertragsgestaltung und der Projektbegleitung.

Zu seinen Tätigkeiten gehört außerdem die Wahrnehmung der Interessen seiner Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Mit Aufgaben aus dem Gesellschaftsrecht, mit Grundstücksgeschäften sowie mit Gestaltungswünschen im Bereich der Unternehmensnachfolge und des allgemeinen Erbrechts können sich seine Mandanten an Dr. Grote auch in seiner Eigenschaft als Notar wenden.

Lebenslauf

Dr. Friedrich Grote hat als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung in Gießen und Münster studiert. An der westfälischen Wilhelms-Universität hat er seine Dissertation zum Thema Anlegerschutz bei der Publikums KG durch Einrichtung eines Beirates verfasst und gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl Prof. Kollhosser, gearbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens hat er 1996 seine Anwaltstätigkeit bei Kümmerlein Simon & Partner aufgenommen. Er übt seit dem Jahr 2005 auch das Amt des Notars aus, vor allen Dingen in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge. Dr. Grote ist Mitglied im Beirat mehrerer Familienunternehmen und Stiftungen. Dr. Friedrich Grote spricht Deutsch und Englisch.

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für den Erben eines einzelkaufmännischen Gewerbebetriebs, BB 2001, 2595

Verkehrssicherungspflichten beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, NJW 2000, 3113

Anlegerschutz bei der Publikums-KG durch Einrichtung eines Beirats, 1995