Dr. Guido Perkams ist im Zivil- und Handelsrecht tätig. Schwerpunktmäßig widmet er sich dem Bankrecht und berät Banken und Sparkassen insbesondere in Fragen des Consumer Finance. Ihre Interessen vertritt Dr. Guido Perkams sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Ferner begleitet er seine Mandanten dabei, Formulare im Zusammenhang mit Darlehensverträgen an die steten Änderungen der Gesetzeslage anzupassen.
Dr. Guido Perkams berät auch zu allen erbrechtlichen Fragestellungen und gestaltet Testamente und Erbverträge. Hierbei kann er auf seine während seiner Tätigkeit am Lehrstuhl erworbenen vertieften Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.
Dr. Guido Perkams hat an den Universitäten Bochum und Oviedo (Spanien) studiert. Nach dem ersten Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht von Prof. Dr. Muscheler an der Ruhr-Universität Bochum tätig und promovierte in dieser Zeit rechtsvergleichend zu einem erbrechtlichen Thema. Im Jahr 2004 hat Dr. Guido Perkams den akademischen Grad eines Master of Laws (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht erworben. 2007 nahm er seine anwaltliche Tätigkeit bei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare auf. Er ist Vorstandsmitglied des Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.
Dr. Guido Perkams spricht Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht, 2010
Rezension von: Stagl, Jakob Fortunat: Der Wortlaut als Grenze der Auslegung von Testamenten. Die Andeutungstheorie im Testamentsrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, 2. Auflage 2005,AcP 206 (2006), 985 ff.
Ergänzende Testamentsauslegung im Umfeld von § 2069 BGB, ZEV 2005, 510 ff.
Die Haftung des Rücktrittsberechtigten im neuen Schuldrecht, JURA 2003, 150 ff.
Der praktische Fall – Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht: Ein eigenmächtiger Prokurist (Anmerkung zu Oetker, JuS 2001, 251 ff.), JuS 2001, 1248