Jonathan Malte Emanuel Monz verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Beratung von großen und mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sein besonderes Interesse gilt der Begleitung von Reorganisationsmaßnahmen, dem Einsatz von Fremdpersonal sowie der Stabilisierung von Mitbestimmungsstrukturen. Er vertritt regelmäßig Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren und ist Dozent bei arbeitsrechtlichen Fortbildungen und Autor verschiedenster Veröffentlichungen.
Mandanten schätzen ihn nicht nur wegen seiner hervorragender Unterstützung, sondern auch wegen seiner kollegialen Art und Weise und seiner Reaktionsgeschwindigkeit.
Jonathan M.E. Monz ist seit März 2021 Rechtsanwalt bei Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare. Zuvor war er von Juni 2014 bis Februar 2021 Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht von Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, zuletzt als Principal Associate. Er begleitete diverse nationale und internationale Restrukturierungen, Reorganisationsmaßnahmen sowie Übernahmen und Fusionen. Er beriet federführend zu einer Vielzahl von betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahmen. Daneben war er auch mit der Gestaltung, Begründung und Beendigung von Organanstellungsverträgen und sämtlichen arbeitsrechtlichen Aspekten der Gründung von europäischen Aktiengesellschaften (Societas Europaea) betraut.
Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Essen mit Stationen in Münster, Düsseldorf und London. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und spricht fließend Deutsch und Englisch.