Seit 2001 hat Dr. Kay Diedrich für Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare die IT-/IP-Abteilung auf- und ausgebaut. Zu den Mandanten zählen Unternehmen aus dem In- und Ausland, die als Kunden oder Dienstleister rund um den Einsatz, die Beschaffung und den Vertrieb von IT-Leistungen sowie die Verhandlung erforderlicher Verträge rechtlich beraten werden. Komplexe IT-Projekte (z.B. Softwareentwicklung, Outsourcing), Datenschutz und internationale Technologiezusammenarbeit bilden Schwerpunkte der Tätigkeit. Daneben verfügt Dr. Kay Diedrich über langjährige Erfahrungen bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit (IT-)Technologie vor Behörden, Gerichten, in Schiedsverfahren und erfolgreichen Vergleichsverhandlungen.
Dr. Kay Diedrich studierte von 1989 bis 1992 in Wuppertal (Dipl.- Verwaltungswirt (FH)) und von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Saarbrücken. Seit 1993 war er zunächst als studentische Hilfskraft und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Helmut Rüßmann (Direktor des Instituts für Rechtsinformatik) tätig. Nach Referendariat und zweitem Staatsexamen im Jahr 1999 promovierte Dr. Kay Diedrich und begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt zunächst bei der internationalen Kanzlei Bruckhaus Westrick Heller Löber (nach Fusion Freshfields Bruckhaus Deringer). Zum September 2001 wechselte Dr. Kay Diedrich zu Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Im Jahr 2007 wurde er als Fachanwalt für Informationstechnologierecht zugelassen. Er veröffentlicht regelmäßig in IT- Fachzeitschriften und hält Fachvorträge. Die Vertragsgestaltung und -verhandlung in deutscher und englischer Sprache bestimmt einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit.
Mängelrechte bei KI: Wann sind lernende Systeme fehlerhaft? Kaufrechtliche Fehlerhaftigkeit von KI-Systemen abseits der Schadensersatzhaftung, CR 2021, 289 bis 295
Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): Verletzerzuschläge, CR 2020, 497 bis 503
Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): die angemessene Vergütung (Prüfungsaufbau), CR 2020, 429 bis 435
Kommentierung des Kaufrechts (§§ 433 bis 453 BGB) in Schuster/Grützmacher, IT-Recht Kommentar, 1. Auflage 2020
Kommentierung zum Datenschutz in Steinbach/Weise, MsbG – Messstellenbetriebsgesetz (§§ 52 bis 54 und 73), 1. Auflage 2018
Nebenpflichten des Verkäufers im IT Vertrag, in: Festschrift für Maximilian Herberger, juris GmbH, Saarbrücken 2016, S. 227 bis 244 (zusammen mit Prof. Dr. Jörg W. Britz)
Vollharmonisierung des EU-Datenschutzrechts – bereits geltende Vorgaben für deutsche Datenschutzgesetze, CR 2013, 408 bis 422
Schutz nach §§ 69a ff. UrhG für Entwicklungenin einer Datenbank-Standardsoftware, in: Festschrift für Helmut Rüßmann, juris GmbH, Saarbrücken 2013, S. 431 bis 446
Nutzungsrechte für Systemsicherungen nach § 69d UrhG, CR 2012, 69 bis 73
Web 2.0: Rechtliche Spielregeln für Banken (zusammen mit Dr. Gores und Nebel), in: Grahl (Hrsg.), Web 2.0 und soziale Netzwerke – Risiko oder strategische Chance? Handlungsoptionen für die Zukunftsperspektive von Kreditinstituten, 2011, 433 bis 451
Typisierung von Softwareverträgen nach der Schuldrechtsreform, CR 2002, 473 bis 480
Das europäische Vergaberecht und seine Umsetzung in die deutsche Rechtsordnung – Irrweg oder Binnenmarktperspektive, in: Ranieri (Hrsg.), Die Europäisierung der Rechtswissenschaft, 2002
Die Interventionswirkung – Ausprägung eines einheitlichen Konzepts zivilprozessualer Bindungswirkungen, 2001
Urheberrecht, in: Anwaltshandbuch zur rechtlichen Beratung von Unternehmen, Teil 7/6 1998 (zusammen mit Dr. Walter)