Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

DR. KAY DIEDRICH

Partner

Seit 2001 hat Dr. Kay Diedrich für Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare die IT-/IP-Abteilung auf- und ausgebaut. Zu den Mandanten zählen Unternehmen aus dem In- und Ausland, die als Kunden oder Dienstleister rund um den Einsatz, die Beschaffung und den Vertrieb von IT-Leistungen sowie die Verhandlung erforderlicher Verträge rechtlich beraten werden. Komplexe IT-Projekte (z.B. Softwareentwicklung, Outsourcing), Datenschutz und internationale Technologiezusammenarbeit bilden Schwerpunkte der Tätigkeit. Daneben verfügt Dr. Kay Diedrich über langjährige Erfahrungen bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit (IT-)Technologie vor Behörden, Gerichten, in Schiedsverfahren und erfolgreichen Vergleichsverhandlungen.

Lebenslauf

Dr. Kay Diedrich studierte von 1989 bis 1992 in Wuppertal (Dipl.- Verwaltungswirt (FH)) und von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Saarbrücken. Seit 1993 war er zunächst als studentische Hilfskraft und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Helmut Rüßmann (Direktor des Instituts für Rechtsinformatik) tätig. Nach Referendariat und zweitem Staatsexamen im Jahr 1999 promovierte Dr. Kay Diedrich und begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt zunächst bei der internationalen Kanzlei Bruckhaus Westrick Heller Löber (nach Fusion Freshfields Bruckhaus Deringer). Zum September 2001 wechselte Dr. Kay Diedrich zu Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Im Jahr 2007 wurde er als Fachanwalt für Informationstechnologierecht zugelassen. Er veröffentlicht regelmäßig in IT- Fachzeitschriften und hält Fachvorträge. Die Vertragsgestaltung und -verhandlung in deutscher und englischer Sprache bestimmt einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit.

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