Dr. Kay Diedrich, Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

IT-Recht • Datenschutz • IP und Wettbewerbsrecht
Kümmerlein –

Kontakt

Assistenz: Diana Oseniece

T.+49 201 1756-658
F.+49 (0)201 1756-77907

Was die Realität fordert – Rechts-, Links- und Mittelberatung

Vertragsgestaltung und Krisenlösung – kreative Lösungen mit Blick fürs Wesentliche. Rechtliche Expertise und Erfahrung sind nur die Startpunkte.

Lieber Kay, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?

„Was ich für meine Mandanten erreichen will, wird mir besonders klar, wenn ich selbst beim Arzt bin: Klare Führung bei Bestandsaufnahme, Analyse und Behandlung. Vertrauen und Sicherheit, auch wenn viel auf dem Spiel steht. Und Erfolg ist, wenn es gut aussieht, nicht weh tut und lange hält. “

Die Welt ist bunt – eine Lösung reicht nicht

IT-Technik, Softwareentwicklung … und dann doch Hobbies zum Beruf gemacht: Seit 2001 unterstützt Kay Diedrich die Entwicklungen bei Softwareprojekten, Outsourcing, Datenschutz, Open Source, Projektmethoden, Telekommunikation, KI und Vielem mehr. Geht nicht, gibt’s nicht.

Ruhe und Überblick

„Ruhig und sachlich, auch wenn’s hektisch wird“

Hintergrund: Recht+Technik

„Stark – sehr viel Hintergrund, immer wenn man ihn braucht“

Team-Arbeit zum Erfolg

„Gewinnen macht Spaß – so geht Team-Arbeit“

Was war ein Meilenstein in meiner Karriere?

„Helle Aufregung, Bestandsaufnahme, Strukturieren, Klärung, Lösung = Erfolg: Die verwegensten Projekte geben die schönsten Erfolgserlebnisse.“

Publikationen

Alle Publikationen

Mängelrechte bei KI: Wann sind lernende Systeme fehlerhaft? Kaufrechtliche Fehlerhaftigkeit von KI-Systemen abseits der Schadensersatzhaftung, CR 2021, 289 bis 295

Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): Verletzerzuschläge, CR 2020, 497 bis 503

Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): die angemessene Vergütung (Prüfungsaufbau), CR 2020, 429 bis 435

Kommentierung des Kaufrechts (§§ 433 bis 453 BGB) in Schuster/Grützmacher, IT-Recht Kommentar, 1. Auflage 2020

Kommentierung zum Datenschutz in Steinbach/Weise, MsbG – Messstellenbetriebsgesetz (§§ 52 bis 54 und 73), 1. Auflage 2018

Nebenpflichten des Verkäufers im IT Vertrag, in: Festschrift für Maximilian Herberger, juris GmbH, Saarbrücken 2016, S. 227 bis 244 (zusammen mit Prof. Dr. Jörg W. Britz)

Vollharmonisierung des EU-Datenschutzrechts – bereits geltende Vorgaben für deutsche Datenschutzgesetze, CR 2013, 408 bis 422

Schutz nach §§ 69a ff. UrhG für Entwicklungenin einer Datenbank-Standardsoftware, in: Festschrift für Helmut Rüßmann, juris GmbH, Saarbrücken 2013, S. 431 bis 446

Nutzungsrechte für Systemsicherungen nach § 69d UrhG, CR 2012, 69 bis 73

Web 2.0: Rechtliche Spielregeln für Banken (zusammen mit Dr. Gores und Nebel), in: Grahl (Hrsg.), Web 2.0 und soziale Netzwerke – Risiko oder strategische Chance? Handlungsoptionen für die Zukunftsperspektive von Kreditinstituten, 2011, 433 bis 451

Typisierung von Softwareverträgen nach der Schuldrechtsreform, CR 2002, 473 bis 480

Das europäische Vergaberecht und seine Umsetzung in die deutsche Rechtsordnung – Irrweg oder Binnenmarktperspektive, in: Ranieri (Hrsg.), Die Europäisierung der Rechtswissenschaft, 2002

Die Interventionswirkung – Ausprägung eines einheitlichen Konzepts zivilprozessualer Bindungswirkungen, 2001

Urheberrecht, in: Anwaltshandbuch zur rechtlichen Beratung von Unternehmen, Teil 7/6 1998 (zusammen mit Dr. Walter)

Wo ein Wille ist, finden wir Ihren Weg

Mandanten haben Ziele, Kay Diedrich hat Ideen, Erfahrungen und den nötigen Biss. Das hilft! Rechtsberater ist Ermöglicher – immer ein Aktivposten fürs Team.

IT-Projekte

Verträge und Projektsanierung

Datenschutz

Und es geht doch: praktische Lösungen

KI-Compliance

Ermöglichen und Augenmaß

IP (Urheberrecht/Know how)

Ihre Entwicklungen, Ihr Schutz

Cybersecurity

Helfer in der Not: IT-Angriffe mildern

Rechtsstreit – wenn nötig

Wenn du Frieden willst, bereite Krieg vor

Vita

Studium und Referendariat in Saarbrücken und Frankfurt am Main;

studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1993 bis 1999 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. hc mult. Helmut Rüßmann (Direktor Institut für Rechtsinformatik),

Rechtsanwalt seit 1999,

Promotion im Zivilprozessrecht 2000,

sonstige Publikationen seit 1999 zum IT-Recht, Datenschutz und KI.

Seit 2007 Fachanwalt für IT-Recht.

Sprachen

Deutsch
Englisch

zitate von mandanten

„Wo nimmst Du hier diese Ruhe her?“

Mandant

„Sie hatten vor Jahren den Projektvertrag für die Gegenseite verhandelt: Können Sie jetzt etwas für uns übernehmen?“

Mandant, vormals Verhandlungspartner

„Mit Ihnen möchte ich nie streiten müssen.“

Mandant