Was die Realität fordert – Rechts-, Links- und Mittelberatung
Vertragsgestaltung und Krisenlösung – kreative Lösungen mit Blick fürs Wesentliche. Rechtliche Expertise und Erfahrung sind nur die Startpunkte.
Lieber Kay, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„Was ich für meine Mandanten erreichen will, wird mir besonders klar, wenn ich selbst beim Arzt bin: Klare Führung bei Bestandsaufnahme, Analyse und Behandlung. Vertrauen und Sicherheit, auch wenn viel auf dem Spiel steht. Und Erfolg ist, wenn es gut aussieht, nicht weh tut und lange hält. “
Die Welt ist bunt – eine Lösung reicht nicht
IT-Technik, Softwareentwicklung … und dann doch Hobbies zum Beruf gemacht: Seit 2001 unterstützt Kay Diedrich die Entwicklungen bei Softwareprojekten, Outsourcing, Datenschutz, Open Source, Projektmethoden, Telekommunikation, KI und Vielem mehr. Geht nicht, gibt’s nicht.
„Ruhig und sachlich, auch wenn’s hektisch wird“
„Stark – sehr viel Hintergrund, immer wenn man ihn braucht“
„Gewinnen macht Spaß – so geht Team-Arbeit“
Was war ein Meilenstein in meiner Karriere?
„Helle Aufregung, Bestandsaufnahme, Strukturieren, Klärung, Lösung = Erfolg: Die verwegensten Projekte geben die schönsten Erfolgserlebnisse.“
Publikationen
Mängelrechte bei KI: Wann sind lernende Systeme fehlerhaft? Kaufrechtliche Fehlerhaftigkeit von KI-Systemen abseits der Schadensersatzhaftung, CR 2021, 289 bis 295
Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): Verletzerzuschläge, CR 2020, 497 bis 503
Schadensberechnung nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG): die angemessene Vergütung (Prüfungsaufbau), CR 2020, 429 bis 435
Kommentierung des Kaufrechts (§§ 433 bis 453 BGB) in Schuster/Grützmacher, IT-Recht Kommentar, 1. Auflage 2020
Kommentierung zum Datenschutz in Steinbach/Weise, MsbG – Messstellenbetriebsgesetz (§§ 52 bis 54 und 73), 1. Auflage 2018
Nebenpflichten des Verkäufers im IT Vertrag, in: Festschrift für Maximilian Herberger, juris GmbH, Saarbrücken 2016, S. 227 bis 244 (zusammen mit Prof. Dr. Jörg W. Britz)
Vollharmonisierung des EU-Datenschutzrechts – bereits geltende Vorgaben für deutsche Datenschutzgesetze, CR 2013, 408 bis 422
Schutz nach §§ 69a ff. UrhG für Entwicklungenin einer Datenbank-Standardsoftware, in: Festschrift für Helmut Rüßmann, juris GmbH, Saarbrücken 2013, S. 431 bis 446
Nutzungsrechte für Systemsicherungen nach § 69d UrhG, CR 2012, 69 bis 73
Web 2.0: Rechtliche Spielregeln für Banken (zusammen mit Dr. Gores und Nebel), in: Grahl (Hrsg.), Web 2.0 und soziale Netzwerke – Risiko oder strategische Chance? Handlungsoptionen für die Zukunftsperspektive von Kreditinstituten, 2011, 433 bis 451
Typisierung von Softwareverträgen nach der Schuldrechtsreform, CR 2002, 473 bis 480
Das europäische Vergaberecht und seine Umsetzung in die deutsche Rechtsordnung – Irrweg oder Binnenmarktperspektive, in: Ranieri (Hrsg.), Die Europäisierung der Rechtswissenschaft, 2002
Die Interventionswirkung – Ausprägung eines einheitlichen Konzepts zivilprozessualer Bindungswirkungen, 2001
Urheberrecht, in: Anwaltshandbuch zur rechtlichen Beratung von Unternehmen, Teil 7/6 1998 (zusammen mit Dr. Walter)
Wo ein Wille ist, finden wir Ihren Weg
Mandanten haben Ziele, Kay Diedrich hat Ideen, Erfahrungen und den nötigen Biss. Das hilft! Rechtsberater ist Ermöglicher – immer ein Aktivposten fürs Team.
Verträge und Projektsanierung
Und es geht doch: praktische Lösungen
Ermöglichen und Augenmaß
Ihre Entwicklungen, Ihr Schutz
Helfer in der Not: IT-Angriffe mildern
Wenn du Frieden willst, bereite Krieg vor
Vita
Studium und Referendariat in Saarbrücken und Frankfurt am Main;
studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1993 bis 1999 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. hc mult. Helmut Rüßmann (Direktor Institut für Rechtsinformatik),
Rechtsanwalt seit 1999,
Promotion im Zivilprozessrecht 2000,
sonstige Publikationen seit 1999 zum IT-Recht, Datenschutz und KI.
Seit 2007 Fachanwalt für IT-Recht.
Sprachen
Deutsch
Englisch