Verständliche Beratung,
belastbare Ergebnisse
Lukas Lettau berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts – mit viel Engagement und Ruhe begleitet er den Prozess. Mandanten dürfen auf seinen Ratschlag vertrauen, für einen sicheren Marktauftritt.
Lieber Lukas, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„Im Kartellrecht übersetzen wir Komplexität in klare Handlungsempfehlungen – von der ersten Einordnung bis zur belastbaren Bewertung.“
Am Puls der Zeit
Wechselnde politische Vorgaben, gesellschaftliche Impulse und technische Fortschritte – das Kartellrecht befindet sich im stetigen Wandel. Durch Vernetzung und Veröffentlichungen möchte ich mit dieser Entwicklung Schritt halten, um meine Mandanten verlässlich und proaktiv beraten zu können.
Mitglied
Regelmäßige Fachbeiträge
Publikationen
Lettau, Schadensersatzansprüche von Mitbewerbern bei Submissionskartellen, Berlin 2025
Lotze/Lettau, Verjährungsbeginn bei Submissionsabsprachen zwischen öffentlichem Auftraggeber und obsiegendem Bieter („Kilpailuja Kuluttajavirasto“, EWiR 2021, S. 540 f. (gemeinsam mit Dr. Andreas Lotze)
Lettau/Lorenz, Die Verwirkung des Lohnanspruchs, ZjS 2020, S. 12 ff. (gemeinsam mit Emil Lorenz)
Lotze/Lettau, Zur kartellrechtlichen Marktabgrenzung auf mehrseitigen Märkten („Werbeblocker III“), EWiR 2019, S. 703 f. (gemeinsam mit Dr. Andreas Lotze)
Mager/Lettau, Ausschreibungspflicht bei kostenneutraler Überlassung von Software zwischen Behörden?, NZBau 2019, S. 501 ff. (gemeinsam mit Dr. Stefan Mager)
Lotze/Lettau, Allgemein preissteigernde Wirkung reiner Informationskartelle („LKW-Kartell“), EWiR 2019, S. 223 f. (gemeinsam mit Dr. Andreas Lotze)
Kartellrecht in allen Facetten. Stets auf den Punkt.
Ob Durchsuchungen vom Bundeskartellamt, Anmeldungen von Zusammenschlüssen oder Erstellung von Vertriebsverträgen. Lukas Lettau steht seinen Mandanten in jeder Situation zur Seite – pragmatisch, analytisch und verantwortungsbewusst.
Verteidigung beim Vorwurf verbotener Kartellabsprachen.
Ausgestaltung kartellrechtskonformer Verträge und Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern.
Anmeldung von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission und international.
Vertretung von Klägern oder Beklagten in Schadensersatzverfahren.
Unterstützung von Unternehmen vor dem Bundeskartellamt in Angelegenheiten des Wettbewerbsregisters.
Vita
Rechtsanwalt bei Kümmerlein seit 2024
Promotion im Kartellschadensersatzrecht an der Ruhr-Universität Bochum
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Essen im Praxisbereich „Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht“
Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bochum mit Stationen beim Bundeskartellamt, einer internationalen Großkanzlei und einer auf das Kartellrecht spezialisierten Anwaltsboutique in Düsseldorf
Studium an der Ruhr-Universität Bochum
Sprachen
Deutsch
Englisch