Dr. Markus Schewe berät schwerpunktmäßig im Gesellschafts-, Immobilien-, Erb- und Stiftungsrecht, dabei insbesondere zu den Wechselwirkungen und Schnittpunkten dieser verschiedenen Rechtsgebiete, und zwar sowohl in seiner anwaltlichen als auch in seiner notariellen Tätigkeit. Er hat langjährige Erfahrung in Unternehmens- und Immobilientransaktionen und vertritt seine Mandanten auch in Gerichtsverfahren, insbesondere bei komplexen erbrechtlichen Streitigkeiten, oft im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen. Im Stiftungsrecht berät er Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Stiftungsrechts, einschließlich Gemeinnützigkeitsrecht und wird regelmäßig von Stiftungsaufsichtsbehörden als Sachwalter bestellt. Zu seinen Mandanten gehören börsennotierte und mittelständische Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen. Die Schwerpunkte seiner notariellen Praxis liegen im Bereich des Immobilien- und Erbrechts.
Dr. Markus Schewe studierte von 1993 bis 1998 mit Auszeichnung an der Ruhr-Universität Bochum und war anschließend mehrere Jahre wissenschaftlicher Assistent des renommierten Erb- und Stiftungsrechtlers Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, bei dem er zu einem stiftungsrechtlichen Thema promovierte. Nach seinem 2. Staatsexamen begann er 2003 seine anwaltliche Tätigkeit bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare. Seit 2014 ist er auch Notar. Er ist Vorstandsmitglied des Fundare e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, Beiratsmitglied des Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V., Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen“ und veröffentlich regelmäßig zu erb- und stiftungsrechtlichen Themen. Dr. Schewe spricht Deutsch und Englisch.
Die Familienstiftung von Todes wegen, Hereditare 9 (2019), Seiten 33-63
„Sicherstellung der finanziellen Entsorgungsvorsorge für die Stilllegungs- und Rückbaukosten der deutschen Kernkraftwerke – Rechtliche Randbedingungen eines Stiftungsmodels, atw – International Journal for Nuclear Power 2015, Seiten 238 bis 245 (gemeinsam mit Dr. Stefan Wiesendahl).
Stiftungsmodell,
Vortrag zu stiftungsrechtlichen Grundlagen und atomrechtlichen Konsequenzen eines Stiftungsmodells für kerntechnische Anlagen, gemeinsam mit Dr. Stefan Wiesendahl, 29. Oktober 2014 in Essen. Veranstaltung: ICOND 2014 (International Conference on Nuclear Decommissioning).
Beck’sche Online-Formulare Erbrecht: Stiftung (Formulare nebst Erläuterungen).
Stiftung und Dauertestamentsvollstreckung, ZEV 2012, Seite 236 bis 241
Die Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes – Möglichkeiten und Grenzen, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 5 (2011), 143-167 (zusammen mit Wixmerten)
Stiftungen schenken nicht – BGH zur Formanforderungen an Zuwendungsverträge, Stiftung & Sponsoring 3/2010, 50-51
Anhang zu § 1923: Stiftungserrichtung von Todes wegen, in: NomosKommentar BGB Band 5 Erbrecht, 4. Aufl. 2014
Haftungsbeschränkung für Stiftungsvorstände, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 4 (2010), 79-99 (zusammen mit Wixmerten)
Stiftungserrichtung von Todes wegen (Teil 1, Teil 2), ZSt 2004, 270, 301
Die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen, 2004
Bericht über die Tagung zur Reform des nordrhein-westfälischen Landesstiftungsgesetzes am 16. Juli 2003 in Münster, in: ZSt 2003, 173 (mit M. Scharf)
Besprechung von: Wachter, Stiftungen – Zivil- und Steuerrecht in der Praxis, Köln 2001, in: WM 2002, 464
Die Reform des Stiftungsrechts und die Stiftungserrichtung von Todes wegen – Anmerkung zu den von Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Stiftungsrechts – , in: WM 1999, 1693 (zusammen mit Prof. Dr. K. Muscheler)