Dr. Markus Schewe berät schwerpunktmäßig im Immobilien-, Erb- und Stiftungsrecht, dabei insbesondere zu den Wechselwirkungen und Schnittpunkten mit anderen Rechtsgebieten, vornehmlich dem Gesellschaftsrecht, und zwar sowohl in seiner anwaltlichen als auch in seiner notariellen Tätigkeit.
Er hat langjährige Erfahrung in Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, berät Mandanten zu immobilienrechtlichen Themen, insbesondere auch im Zusammenhang mit vormals industriell genutzten Flächen (Brownfields). Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die erbrechtliche Beratung: Er berät zur Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung, ebenso aber auch zu allen Themen, die sich nach einem Erbfall ergeben können, und vertritt Mandanten dabei auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Im Stiftungsrecht berät er Privatpersonen, Unternehmen und Aufsichtsbehörden zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Stiftungsrechts, einschließlich Gemeinnützigkeitsrecht und wird auch als behördlich eingesetzter Sachwalter tätig.
Zu seinen Mandanten gehören börsennotierte und mittelständische Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen. Schwerpunkte seiner notariellen Praxis liegen im Bereich des Immobilien- und Erbrechts.
Lebenslauf
Dr. Markus Schewe studierte von 1993 bis 1998 mit Auszeichnung an der Ruhr-Universität Bochum und war anschließend mehrere Jahre wissenschaftlicher Assistent des renommierten Erb- und Stiftungsrechtlers Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, bei dem er zu einem stiftungsrechtlichen Thema promovierte. Nach seinem 2. Staatsexamen begann er 2003 seine anwaltliche Tätigkeit bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare. Seit 2014 ist er auch Notar. Er ist Vorstandsmitglied des Fundare e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, Beiratsmitglied des Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V., Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen“ und veröffentlich regelmäßig zu erb- und stiftungsrechtlichen Themen.
Dr. Schewe spricht Deutsch und Englisch.
Erbrecht
Oftmals ist es der Wunsch eines Erblassers, dass der ihm vertraute Notar ihn nicht nur bei seiner Nachfolgeplanung und der Abfassung seiner Testamente begleitet und berät, sondern auch nach seinem Tod als Testamentsvollstrecker seinen Nachlass…
Gesellschaftsrecht
BGH erlaubt auch für UG´s den abgekürzten Zusatz „g“ für Gemeinnützigkeit.
Nicht nur Vereine und Stiftungen, sondern auch zahlreiche Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH´s sind gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung und wollen das natürlich…
Allgemein
Alle Notarinnen und Notare von KÜMMERLEIN sind auch in der gegenwärtigen Corona-Virus-Situation im Amt und für alle Mandanten weiter voll im Einsatz. Beurkundungen können und werden in der gegenwärtigen Situation weiterhin durchgeführt und zwar auch…
Stiftungsrecht
Schon seit jeher gab es in Literatur und Rechtsprechung einen Streit zwischen Stiftungsrechtlern einerseits und Grundstücksrechtlern andererseits, ob das Stiftungsgeschäft dann der notariellen Beurkundung bedürfe, wenn der Stifter in dem…
Erbrecht
Im aktuellen, im Verlag Mohr Siebeck erschienenen 9. Jahresband „Hereditare – Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht“, herausgegeben von Prof. Dr. Karl-Heinz Muscheler ist ein Beitrag von Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Schewe, zum Thema „Die…
Erbrecht
Immer wieder landen bei Gericht kuriose Testamente. Zuletzt lag ein solches Testament dem OLG Braunschweig vor (Beschl. v. 20.03.2019 – 1 W 42/17). Es ging um einen nicht datierten, wenige Quadratzentimeter großen – besser kleinen – Notizzettel, auf…
Erbrecht
Im Rahmen des 9. Erbrechtssymposiums an der Ruhr-Universität Bochum, veranstaltet von Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. im Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Prof. Dr. Muscheler (Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte,…
In meinem Blog-Beitrag vom 21.08.2017 hatte ich über das Thema „Stiftungen und Transparenzregister“ berichtet und am Ende des Beitrags bereits damit „gedroht“, dass nach dem Transparenzregister gleich die nächste Neuerung (auch) auf Stiftungen…
Allgemein
Nicht nur in München, sondern fast in allen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es inzwischen Oktoberfeste. Abertausende von Menschen werden in Festzelten feuchtfröhlich feiern, sich aber wahrscheinlich wenig Gedanken darüber machen, in welchem…
Die Zeit drängt: Bis zum 01. Oktober 2017 müssen alle notwendigen Meldungen zu dem neuen Transparenzregister erfolgt sein. Andernfalls können Geldbußen bis zur 100.000,00 Euro, in besonders schweren Fällen bis zur 1 Mio. Euro verhängt werden. Das…
ZWEI AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN DES BGHS ZUR KOMPETENZ DES ERBLASSERS ZUR ANORDNUNG VON SCHIEDSGERICHTEN SORGEN FÜR KLARHEIT
Zwei unterschiedliche Senate des BGHs haben innerhalb kurzer Zeit zu zwei grundlegenden und bislang höchst streitigen Fragen im…
Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister arbeitet seit mehreren Monaten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an möglichen Vorschlägen zur Änderung des Stiftungsrechts.
Zunächst hatte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht relevante…
Allgemein
Seit einiger Zeit wird diskutiert, ob Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge – ähnlich wie Eheverträge – grundsätzlich einer richterlichen Inhaltskontrolle und wenn ja, welchem Maßstab unterliegen. Diejenigen, die Eheverträge und Erb- und…
Allgemein
Nach dem alten lateinischen Rechtssatz falsa demonstratio non nocet schadet eine Falschbezeichnung nicht, da das tatsächlich Gemeinte maßgeblich ist. In Anlehnung an diesen Rechtssatz könnte man aus der aktuellen Entscheidung des BGH vom 13.…
Handels- und Vertragsrecht
Man kennt den Spruch: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Nach der Entscheidung des BGH vom 08.04.2016 (V ZR 150/15) muss man nunmehr sagen: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und anderen auch nicht.
Seit der Schuldrechtsreform aus 2002 war es…
Mit einer Entscheidung vom 05.04.2016 (XI ZR 440/2015) hat der Bundesgerichtshof die Nachweisfunktion des eigenhändigen Testaments zum Beleg der Erbfolge im Rechtsverkehr erheblich gestärkt. Im konkreten Fall hatten die beiden als Schlusserben…
Die Familienstiftung von Todes wegen, Hereditare 9 (2019), Seiten 33-63
„Sicherstellung der finanziellen Entsorgungsvorsorge für die Stilllegungs- und Rückbaukosten der deutschen Kernkraftwerke – Rechtliche Randbedingungen eines Stiftungsmodels, atw – International Journal for Nuclear Power 2015, Seiten 238 bis 245 (gemeinsam mit Dr. Stefan Wiesendahl).
Stiftungsmodell,
Vortrag zu stiftungsrechtlichen Grundlagen und atomrechtlichen Konsequenzen eines Stiftungsmodells für kerntechnische Anlagen, gemeinsam mit Dr. Stefan Wiesendahl, 29. Oktober 2014 in Essen. Veranstaltung: ICOND 2014 (International Conference on Nuclear Decommissioning).
Beck’sche Online-Formulare Erbrecht: Stiftung (Formulare nebst Erläuterungen).
Stiftung und Dauertestamentsvollstreckung, ZEV 2012, Seite 236 bis 241
Die Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes – Möglichkeiten und Grenzen, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 5 (2011), 143-167 (zusammen mit Wixmerten)
Stiftungen schenken nicht – BGH zur Formanforderungen an Zuwendungsverträge, Stiftung & Sponsoring 3/2010, 50-51
Anhang zu § 1923: Stiftungserrichtung von Todes wegen, in: NomosKommentar BGB Band 5 Erbrecht, 4. Aufl. 2014
Haftungsbeschränkung für Stiftungsvorstände, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 4 (2010), 79-99 (zusammen mit Wixmerten)
Stiftungserrichtung von Todes wegen (Teil 1, Teil 2), ZSt 2004, 270, 301
Die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen, 2004
Bericht über die Tagung zur Reform des nordrhein-westfälischen Landesstiftungsgesetzes am 16. Juli 2003 in Münster, in: ZSt 2003, 173 (mit M. Scharf)
Besprechung von: Wachter, Stiftungen – Zivil- und Steuerrecht in der Praxis, Köln 2001, in: WM 2002, 464
Die Reform des Stiftungsrechts und die Stiftungserrichtung von Todes wegen – Anmerkung zu den von Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Stiftungsrechts – , in: WM 1999, 1693 (zusammen mit Prof. Dr. K. Muscheler)