Die arbeitsrechtliche Abteilung von Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare wurde von Dr. Martin Mönks maßgebend aufgebaut. Seit 1991 ist er für das Büro ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere in Verbindung mit Konzern-, Unternehmens- und Betriebsumstrukturierungen. Er deckt dabei den gesamten Beratungsprozess ab, beginnend mit der Analyse der arbeitsrechtlichen Situation über die Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die Verhandlungen mit den Tarif- und/oder Betriebsparteien und endend mit der individualarbeitsrechtlichen Umsetzung.
Dr. Martin Mönks ist in zahlreichen Branchen der Privatwirtschaft, im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie bei privatisierten Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern tätig und berät auch internationale Mandanten zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Dr. Martin Mönks hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster im Jahre 1988 sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Parallel zu seinem 1991 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung beendeten Referendariat promovierte er zum Dr. iur. mit einer Dissertation aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechts. Im Jahr 1991 nahm er die anwaltliche Berufstätigkeit bei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare auf.
Dr. Martin Mönks spricht Deutsch und Englisch.
Der Versicherungsverfall der Arbeitslosigkeit, 1991