„Verlässliche Expertise und klare Empfehlungen – Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt meiner Beratung“
Matthias Grote berät und begleitet seine Mandanten umfassend zu komplexen Fragestellungen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht. Es ist sein Anspruch, den Interessen seiner Mandanten immer optimal Geltung zu verschaffen und klare, pragmatische Lösungen zu verwirklichen. Dies gilt bei der vorausschauenden Gestaltung von Vertragswerken und notariellen Urkunden, bei Unternehmens- und Immobilientransaktionen und in streitigen Auseinandersetzungen.
Lieber Matthias, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„Für mich ist es als Rechtsanwalt und als Notar Aufgabe und Leitlinie, dem Mandanten komfortable, eindeutige Empfehlungen zu geben und diese verständlich zu erläutern. Der Mandant kann sich zuversichtlich darauf verlassen, dass wir die erforderliche komplizierte juristische Arbeit im Hintergrund erledigen und uns dabei immer auf das Wesentliche konzentrieren.“
Publikationen
Die Sonderprüfung im Recht der GmbH, Frankfurt am Main 2013
Fokussierte Beratung. Präzise Gestaltung. Souveräne Konfliktlösung.
Matthias Grote betreut und berät anwaltlich und notariell vorwiegend mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter und Family Offices. Ausgangspunkt des juristischen Rates ist immer das Verständnis der kaufmännischen Dimensionen der Mandantenanliegen. Bei seiner Kommunikation gegenüber den Mandanten legt Matthias Grote besonderen Wert auf Transparenz und größtmögliche Einfachheit der rechtlichen Lösung.
Ich berate Unternehmen und deren Eigentümer zu allen Themen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Im Mittelpunkt meiner Praxis stehen Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmensgruppen, einschließlich Umwandlungen nach UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) sowie Kooperationen.
Ich begleite und gestalte Verkäufe und Käufe von Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen ebenso wie Verfügungen über Immobilien oder Erbbaurechte.
Ich setze wenn nötig, die Interessen meiner Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen durch, insbesondere bei Vertragsstreitigkeiten und bei der Lösung von Konflikten unter Gesellschaftern. Es ist mir wichtig, dabei mit gebotenem Nachdruck und zugleich mit Augenmaß zu agieren.
Ich entwickle für Unternehmerpersönlichkeiten und andere Privatleute maßgeschneiderte Lösungen für die Übertragung von Familienvermögen auf die nächste Generation oder auf andere geeignete Nachfolger.
Vita
2003 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaften (Universität Münster), 2008 erstes Staatsexamen
2008 bis 2012 Kursleiter für ein juristisches Examensrepetitorium in Münster und Hamburg
2009 bis 2011 Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“, Executive MBA („EMBA“)
2010 bis 2012 Referendariat in Hamburg, 2012 zweites Staatsexamen
Promotion zum Dr. jur. an der Universität Münster mit einer GmbH-rechtlichen Dissertation
Seit 2013 Rechtsanwalt bei Kümmerlein, seit 2017 Partner
2021 Bestellung zum Notar mit dem Amtssitz in Essen
Mitglied im Vorstand der Westfälischen Notarkammer
Sprachen
Deutsch
Englisch