Maximilian Einhoff ist seit 2024 Rechtsanwalt bei Kümmerlein und berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Seine Tätigkeit umfasst die laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen, Körperschaften und Führungskräften sowie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Herr Einhoff studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens im Jahr 2021, arbeitete Herr Einhoff für vier Monate in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Arbeitsrecht. Im Anschluss daran begann Herr Einhoff sein Rechtsreferendariat am Landgericht Bochum. Er absolvierte einen Teil seiner gerichtlichen Ausbildung am Arbeitsgericht Bochum. Seine weiteren Stationen verbrachte Herr Einhoff unter anderem in der Personalabteilung einer städtischen Behörde sowie im Arbeitsrechtsteam einer mittelständischen Kanzlei des Ruhrgebiets. Die letzte Station bestritt Herr Einhoff am Landesarbeitsgericht Hamm in einer Fachkammer für Betriebsverfassungsrecht. Im Juni 2024 schloss Herr Einhoff das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich ab.
Herr Einhoff berät in deutscher und englischer Sprache.