Mit klaren Ideen zu praktikablen Lösungen
Maximilian Einhoff unterstützt und berät Mandant:innen in jeglichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst sowohl die gerichtliche Vertretung als auch die außergerichtliche Beratung.
Lieber Maximilian, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„Für mich bedeutet es, dass wir auch in unübersichtlichen Rechtslagen den Überblick behalten und die relevanten Informationen verständlich für unsere Mandant:innen darstellen. Dabei geht die kompakte Darstellung der Inhalte jedoch niemals zulasten der Qualität der Beratung.“
Was war ein Meilenstein in meiner Karriere?
„Ein persönlicher Meilenstein war die Mitarbeit an einem Mandat, in dem wir vor dem Bundesarbeitsgericht obsiegen konnten.“
Vom Individual- bis zum Kollektivarbeitsrecht
Ob Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren oder Beratung über die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats – Maximilian Einhoff ist Ihr Ansprechpartner. Dabei berät und vertritt Maximilian Einhoff nicht nur Unternehmen, sondern auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Führungskräfte.
außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in Kündigungsangelegenheiten
Beratung zur Mitbestimmung durch Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen
Entwurf von Arbeitsverträgen und andere arbeitsrechtlichen Vereinbarungen
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsforderungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
Vita
Rechtsanwalt bei Kümmerlein seit 2024
Rechtsreferendariat in Bochum mit Stationen beim Arbeitsgericht Bochum, einer mittelständischen Kanzlei im Arbeitsrecht und am Landesarbeitsgericht Hamm in einer Fachkammer für Betriebsverfassungsrecht
Studium der Rechtswissenschaften in Bochum
Sprachen
Deutsch
Englisch