Dr. Ulrich Irriger ist seit 1992 als Wirtschaftsanwalt beratend, vertragsgestaltend und prozessführend tätig für Konzerngesellschaften und mittelständische Unternehmen und deren Gesellschafter im Gesellschaftsrecht, bei Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen und allen handelsrechtlichen und unternehmensbezogenen Rechtsfragen. Daneben berät er seine Mandanten bei Unternehmensnachfolgeplanungen, im Bank- und Erbrecht sowie bei Vertriebs- und Lizenzvereinbarungen. Schließlich ist Herr Dr. Irriger als Anwalt und als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig. Seit 2001 beurkundet Dr. Irriger als Notar intensiv vor allem im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und bei Immobilientransaktionen.
Dr. Ulrich Irriger hat an der Universität Münster studiert und während des Studiums am Institut für internationales Wirtschaftsrecht bei Herrn Prof. Dr. Großfeld gearbeitet. Dort wurde er auch promoviert. Unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung nahm Dr. Ulrich Irriger im Jahre 1992 seine Anwaltstätigkeit bei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare auf. Dr. Ulrich Irriger spricht Deutsch und Englisch.
Dr. Ulrich Irriger/Dr. Sebastian J.M. Longrée – Aktienrechtliche Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG nach Formwechsel in eine AG, NZG 2013, 1289ff.
Teilung und Teilveräußerung von Geschäftsanteilen. Offene Rechtsfragen zur Zuständigkeit und Wirksamkeit, GmbHR 2010, 617 (zusammen mit Dr. Münstermann)
Genossenschaftliche Elemente bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften, 1991
Intertemporales Unternehmensrecht (zusammen mit Prof. Dr. Großfeld), JZ, 1988