„Ich schaffe rechtliche Klarheit und rechtssichere Umsetzung für komplexe unternehmerische Entscheidungen und Strukturen.“
„Seit über 30 Jahren berate ich Unternehmen, Gesellschafter und Konzerne in zentralen Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts. Mein Fokus liegt auf Transaktionen, Umstrukturierungen und Nachfolgelösungen. Als Rechtsanwalt, Notar und Schiedsrichter bringe ich Erfahrung, strategisches Denken und einen klaren Blick für die handelnden Akteure ein.“
Lieber Ulrich, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„To make it simple, but significant – das ist für mich der Kern guter juristischer Arbeit als Anwalt und Notar: Komplexe Sachverhalte erfassen, auf das Wesentliche konzentrieren und rechtlichen Komfort für meine Mandanten schaffen. Mit Erfahrung, klarem Verstand, Gespür für Menschen und einer Portion Humor biete ich meinen Mandanten Sicherheit und Komfort – auch in schwierigen Situationen.“
Führend auf seinem Gebiet -so sehen das auch andere
Seit mehr als 3 Jahrzehnten erfolgreicher rechtlicher Berater, Gestalter und Interessenvertreter im unternehmerischen Bereich, insbesondere in den Rechtsgebieten Handels- und Gesellschaftsrecht, M & A, Immobilienrecht und Unternehmens- und Rechtsnachfolge
seit Jahrzehnten oft empfohlen als Anwalt und als Notar („Lichtgestalt“);
Gehört zu führenden Beratern in NRW
Empfehlung für den Bereich M&A durch das Handelsblatt in Kooperation mit BestLawyers
Nennung für M&A und Gesellschaftsrecht
Publikationen
Co-Autor Handbuch des Aktienrechts, C.F. Müller Verlag Auflage 2025
Unbeabsichtigte Beteiligungsdisparität in als GmbH & Co.KG verfassten Familienunternehmen, Festschrift für Lutz Aderhold „Streit und Streitvermeidung im Familienunternehmen, Otto Schmidt-Verlag 2021, S. 147 ff.
Dr. Ulrich Irriger/Dr. Sebastian J.M. Longrée – Aktienrechtliche Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG nach Formwechsel in eine AG, NZG 2013, 1289ff.
Teilung und Teilveräußerung von Geschäftsanteilen. Offene Rechtsfragen zur Zuständigkeit und Wirksamkeit, GmbHR 2010, 617 (zusammen mit Dr. Münstermann)
Genossenschaftliche Elemente bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften, 1991
Intertemporales Unternehmensrecht (zusammen mit Prof. Dr. Großfeld), JZ, 1988
Ein persönliches statement von dr. irriger
„Anwaltliche und notarielle Arbeit ist kein Selbstzweck. Sie muss wirken – auf den Punkt: Für Menschen im Leben und im Unternehmen.“
Erfolgreiche Beratung, Gestaltung und Interessenvertretung in den Bereichen Corporate, M&A, Commercial, Real Estate, Succession
Ich betreue anwaltlich und notariell unternehmerische Gestaltungen, Transaktionen und Nachfolgelösungen – rechtlich und wirtschaftlich durchdacht und mit dem nötigen Maß an Humor und menschlichem Gespür für die Anliegen meiner Mandanten.
Ich begleite, berate und gestalte Gründungen, Umstrukturierungen und Gesellschafterkonflikte – rechtssicher und strategisch durchdacht.
Ich strukturiere M&A-Prozesse und Beteiligungen mit klarem Blick für Risiken und wirtschaftliche Ziele.
Ich entwickle individuelle Nachfolgelösungen – unternehmerisch sinnvoll, rechtlich belastbar und menschlich passend.
Vita
Studium an der Universität Münster und währenddessen Arbeit am Institut für internationales Wirtschaftsrecht bei Herrn Prof. Dr. Großfeld. Dort wurde er auch promoviert.
Direkt nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung 1992 nahm Dr. Ulrich Irriger seine Tätigkeit bei Kümmerlein auf.
Sprachen
Deutsch
Englisch
zitate von mandanten
„unser ständiger Notar in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten der Unternehmensgruppe, sehr erfahren, klug, pragmatisch und umgänglich“
Mandant
„Vollprofi, sehr umsichtig u. sehr kompetent. Sehr gut vernetzt, flexibel, belastbar und arbeitet fehlerfrei.“
Mandant
„unkompliziert, aber hoch professionell“
Mandant