Before joining Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare Albrecht von Loewenich was inhouse counsel at different divisions of the VEBA-Group (today E.ON) for more than ten years. Due to this extensive experience he knows the clients’ perspective. From the start of his activities at Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare Albrecht von Loewenich worked, as also before on company-side, in the areas of company law and general commercial law. Albrecht von Loewenich particularly supports companies on transactional and restructuring work. Due to his good command of the English language he in particular is suited to assists his clients on cross-border projects. Since 2009 he also supports banks regarding the implementation of new credit-law requirements.
Curriculum Vitae
Albrecht von Loewenich has always given special attention to the international aspects of legal work. Following his law studies in Bonn he worked as research associate at the Institute for Private International Law and Law of Civil Procedure of Prof. Jochen Schröder. After the start of his career in the legal department of Raab Karcher AG and having received special power of attorney in 1993 he was further trained at London Business School in 1994 and 1998. In the course of his work for different legal departments Albrecht von Loewenich was authorised officer (Prokurist) at Raab Karcher AG Veba Immobilien Management (1998) and, later on, Legal Counsellor Europe of the Veba Electronics Group. Once this group was sold, he joined Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare at the start of 2001.
Bank and Capital Market Law
Sachverhalt
Die klagende Bank hatte der Ehefrau des Beklagten, die eine Wäscherei betrieb, Kredit gewährt. Bei der Wäscherei der Ehefrau war der Beklagte angestellt war und an dieser als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 400.000 €…
Company Law
I. Sachverhalt
Die Obergesellschaft, eine Schiffsfond UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, war mit Einlagen von jeweils 4,3 Mio. € als Kommanditist an drei GmbH & Co. KGs beteiligt, die jeweils ein Schiff betrieben hatten und insolvent wurden…
Commercial Law and Contracts
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie am 13. Juni 2014 war streitig, ob die Bürgschaft eines Verbrauchers außerhalb von Geschäftsräumen so, wie zuvor nach § 312 BGB a.F., widerruflich blieb.
Der Verfasser…
Company Law
Das Auskunfts- und Einsichtsrecht eines GmbH-Gesellschafters nach § 51a GmbHG wird nur streitig, wenn ihm die Gesellschaft berechtigt geltend gemachte Auskünfte verweigert oder ihm unberechtigt die Einsicht der Bücher und Schriften der GmbH verwehrt.…
Commercial Law and Contracts
Der Verfasser hat in mehreren Aufsätzen (zuletzt: WM 2016, 2011) darauf hingewiesen, dass nach § 312 Abs. 1 BGB Kapitel 1 und 2 des Untertitels „Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen“ nur auf Verbraucherverträge anzuwenden…
Commercial Law and Contracts
Zwei Entscheidungen des EuGH sind in jüngerer Zeit auf deutliche Kritik deutscher Bundesgerichte gestoßen.
Der EuGH (Urteil vom 26. März 2020, Rs C 66/19) hat auf Vorlage des LG Krefeld für ein grundpfandrechtlich besichertes Verbraucherdarlehen…
Company Law
Eine Blinde klagte gegen das Verbot einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis, mit ihrem Blindenführhund durch deren Wartebereich zu einer Physiotherapiepraxis zu gelangen. Die Klage der Blinden gegen die Orthopädische Gemeinschaftspraxis aus §§ 21,…
Commercial Law and Contracts
Der Verfasser hat mehrfach (zuletzt WM 2016, 2011) auf den seit dem 13. Juni 2014 geänderten Wortlaut des § 312 Abs. 1 BGB hingewiesen, der die Vorschriften u.a. über außerhalb von Geschäftsräumen ("AGR") geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge…
Im Oktober 2016 hatte ich über das Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes berichtet: Zahlungskontengesetz und standardisierte Terminologie für Zahlungskonten
Nach einiger Verzögerung nimmt der Plan, die Verbraucherinformation im Bereich der…
General
Das Bundesamt für Justiz hat am 9. Juli 2018 seinen 1. Verbraucherschlichtungsbericht veröffentlicht.
Zum Hintergrund
Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Dessen Hintergrund ist die Richtlinie 2013/11/EU des…
Bank and Capital Market Law
Die vorwiegend im Bankrecht tätigen Rechtsanwälte Dr. Perkams und von Loewenich haben am 14. Mai 2018 im Rahmen eines Business-Frühstücks einen Vortrag zu aktuellen Problemen beim Widerruf von Darlehensverträgen gehalten. Anlass war die Beleuchtung…
Commercial Law and Contracts
Die Versicherungsvertriebs-Richtlinie (kurz: „IDD“ als Akronym für „Insurance Distribution Directive“) war gemäß ihrem Artikel 42 bis zum 23. Februar 2018 umzusetzen und anzuwenden. Dies hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur…
General
7d VVG in der ab dem 23. Februar 2018 geltenden Fassung lautet:
„Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen
Der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrages für Restschuldversicherungen hat gegenüber der…
Bank and Capital Market Law
Der Gesetzgeber hat mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz (BGBl. 2017 I 1495) das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie teilweise korrigiert. Darüber habe ich bereits am 12. Juni 2017 berichtet. Zu den Änderungen durch das…
Bank and Capital Market Law
Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ändert in seinen Artikeln 6 und 7 auch das BGB und das EGBGB.
Von den in diesem Zusammenhang kurzfristig bevorstehenden Änderungen (vgl. Übersicht bei Omlor, NJW 2016, 1633) wird hier ein Punkt aufgegriffen,…
Bank and Capital Market Law
RECHTSPRECHUNGS-GRUNDSÄTZE
Nach gefestigter Auffassung in der Rechtsprechung können Kreditverträge bei einer im Vergleich zum Marktzins überhöhten Verzinsung sittenwidrig und damit nichtig sein. Prüfungsmaßstab ist § 138 Abs. 1 BGB und der daraus…
Bank and Capital Market Law
Die am 21.03.2016 in Kraft getretenen neuen, auch zivilrechtlichen, Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen haben aufgrund ihrer teils unklaren Fassung am 21.12.2016 zu einer neuen Gesetzgebungsinitiative der…
Bank and Capital Market Law
§§ 36, 37 VSBG
Nach Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in…
Bank and Capital Market Law
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11.04.2016 (Bundesgesetzblatt 2016 Teil I, 720) bestimmt…
Bank and Capital Market Law
titelte die Frankfurter Allgemeine am 30.05.2015 im Finanzteil. Die Bundesregierung habe die Bedingungen für Baukredite verschärft; vor allem junge Familien und ältere Menschen könnten keine Finanzierung mehr bekommen.
Hintergrund dieses Artikels…
Bank and Capital Market Law
§312 Abs. 1 BGB und von Verbrauchern gestellte Bürgschaften sowie andere von Verbrauchern gestellte Sicherheiten, WM 2015, 113
Einbeziehung von Finanzdienstleistungenin das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, NJW 2014, 1409
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für den Erben eines einzelkaufmännischen Gewerbebetriebs, BB 2001, 2595