Rechtsanwalt Dr. Matthias Grote ist bei KÜMMERLEIN in den Kernbereichen des privaten Wirtschaftsrechts (Corporate und Commercial) tätig. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen die umfassende Beratung und Vertretung seiner Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Seine Mandanten sind große und mittelständische Unternehmen, Start-ups sowie Gesellschafter und Organmitglieder. Sein Tätigkeitsspektrum im Gesellschaftsrecht reicht von Unternehmensgründungen, über Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen/M&A bis hin zur Nachfolgeplanung. Besonders spezialisiert ist Herr Dr. Grote auf komplexe gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation) – gerichtlich ebenso wie außergerichtlich.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Anwaltstätigkeit bilden Mandate zum allgemeinen Handelsvertragsrecht, zum Bankrecht und zum Immobilienrecht. Im Fokus seiner Mandatspraxis steht v. a. die Gestaltung von und die Beratung zu Liefer- und Leistungsverträgen sowie Immobilientransaktionen.
Dr. Matthias Grote, geb. in Essen, studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften (Schwerpunktfach Gesellschaftsrecht) an der Universität Münster. Parallel zur Promotion arbeitete er von 2008 bis 2012 als Kursleiter für ein juristisches Examensrepetitorium. Von 2009 bis 2011 belegte er den Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“, den er mit dem akademischen Grad eines Executive MBA („EMBA“) abschloss. Herr Dr. Grote absolvierte von 2010 bis 2012 sein Referendariat in Hamburg, u.a. mit Tätigkeiten im Corporate-Bereich einer internationalen Großkanzlei und beim Gesellschaftsrechtssenat des Hanseat. OLG Hamburg. 2012 wurde er mit einer GmbH-rechtlichen Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. Ingo Saenger promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen nahm er Anfang 2013 seine Anwaltstätigkeit bei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare auf. Herr Dr. Grote spricht Deutsch und Englisch.
Die Sonderprüfung im Recht der GmbH, Frankfurt am Main 2013