Lotussitz statt Arbeitsplatz

Exotischer Bildungsurlaub

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung aus den Monat entschieden, dass die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einem mehrtägigen Yoga-Kurs durchaus einen Anspruch auf Bildungsurlaub begründen kann. Was ist dran an dieser Meldung und werden jetzt zukünftig alle Arbeitnehmer zu Yogis?

Idee des Bildungsurlaubs

Unter Bildungsurlaub versteht man einen Zeitraum, während dessen ein Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung bei gleichzeitiger Fortzahlung seines Entgelts vom Arbeitgeber freigestellt wird, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In Deutschland sind für die gesetzliche Regelung dessen die einzelnen Bundesländer zuständig, die in ihrer ganz überwiegenden Anzahl entsprechende Gesetze erlassen haben. Dabei weichen die Regelungen naturgemäß voneinander ab. Allen gemein ist aber, dass der Bildungsurlaub mindestens der politischen und/oder beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung dienen muss.

Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg

In dem im April 2019 entschiedenen Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ging es um einen Arbeitnehmer, der ein Anspruch auf Bildungsurlaub nach den dortigen Regelungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes für die Teilnahme an einem mehrtägigen Yoga-Kurs der Volkshochschule geltend machte. Das vorinstanzlich mit der Fragestellung befasste Arbeitsgericht hatte einen solchen Anspruch zunächst noch abgelehnt. Durchsetzen konnte sich der Arbeitnehmer beim Landesarbeitsgericht dann aber deshalb, weil der in Rede stehende Kurs unter dem Titel "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" angeboten wurde. Die Richter sahen hierin eine Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung als gegeben. Denn dieser weit zu verstehende Begriff umfasse auch Konzepte, wie das des Yoga-Kurses, in dem es um die Förderung der Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern im sich beschleunigenden technischen und sozialen Arbeitsleben ginge.

Sonnengruß für alle?

Zu warnen ist nun allerdings vor einer Verallgemeinerung. Nicht jeder Yoga-Kurs wird in jedem Bundesland nun einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub auslösen. Neben dem erkennbar erforderlichen Bezug des Kurses zur Arbeitswelt sind dabei stets auch die Besonderheiten des jeweiligen Landesgesetzes zu beachten. Regelungen wie § 9 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Bildungsurlaubsgesetzes, dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, dürften der Anerkennung eines Yoga-Kurses als Bildungsveranstaltung wohl entgegenstehen. Denn hiernach sind Veranstaltungen, die der sportlichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, explizit keine Bildungsveranstaltungen. Es wird also stets darauf ankommen, welche konkrete Veranstaltung in welchem Bundesland in Rede steht.

Weitere Artikel zum Thema