Datenschutz ist mittlerweile „Modethema“. Ob Fluch oder Segen – spätestens mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 müssen Konzerne, Mittelständler und sogar Kleinbetriebe angemessene Lösungen zu ihren Datenschutz-Themen finden. Das Damoklesschwert drohender Millionenbußgelder wird nach unserer Erfahrung häufig überbetont. Pauschalaussagen bergen die Gefahr, das Kind mit dem Bade auszuschütten: Denn auch nach neuem Recht soll im Sinne intelligenter Datenschutzkonzepte abgewogen werden, die mit Verstand und Augenmaß gestaltbar sind. Mit hastig zusammengetragenem Basiswissen ist das allerdings nicht zu machen. Denn ohne ein solides Fundament, die Kenntnis um die teils jahrzehntelange Genese bestimmter Regelungen und langjährige Erfahrung lässt sich im Datenschutzrecht wenig gewinnen, aber mittlerweile viel verlieren. Wir unterstützen Sie dabei, die zu Ihnen und Ihren Prioritäten passende Strategie zu entwickeln. Wir sagen nicht nur, was nicht geht. Stattdessen sagen wir, was geht und vor allem wie – einige Beispiele: