Immobilienrecht
Seit Jahrzehnten beraten wir Mandanten kompetent und vertrauensvoll in allen rechtlichen Fragen rund um den Erwerb und die Veräußerung sowie die Vermietung von Immobilien. Insbesondere aufgrund der Doppelqualifikation einiger unserer Partner als Rechtsanwälte und Notare kennen wir nicht nur alle rechtlichen – auch verfahrensrechtlichen – Anforderungen an die Gestaltung von An- und Verkaufsverträgen, Teilungs- und anderen Erklärungen, sondern verstehen auch die Interessen der Beteiligten. Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Asset Manager und Wohnungs(bau)gesellschaften ebenso wie Unternehmen mit Blick auf ihre Betriebsimmobilien und Privatpersonen. Zu unseren Tätigkeitsbereichen zählen insbesondere die folgenden: