Rechtliche Beratung zu Aufbau, Management, Schutz und Übertragung von privatem Vermögen einer Person oder Familie ist besondere Vertrauenssache und erfordert sowohl Weitblick als auch Fingerspitzengefühl. Denn jeder juristische Rat in dem Bereich des „Private Wealth“ muss einem Geflecht aus sehr persönlichen und individuellen Anliegen des jeweiligen Mandanten gerecht werden. Zentraler Wunsch von Unternehmern und Vermögensinhabern ist in aller Regel eine fundiert vorbereitete und klug geplante Vermögensnachfolge – vor allem die Einbindung der nächsten Generation in das Familienunternehmen.
Die juristische Begleitung von Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung hat auf komplexe Weise Themen des Gesellschafts-, Immobilien-, Erb- und Familienrechts sowie des Rechts der Kapitalanlagen miteinander zu verknüpfen. Durch die enge Zusammenarbeit spezialisierter Kollegen bieten wir unseren Mandanten ganzheitliche und zugleich maßgeschneiderte rechtliche Lösungen und Konzepte an. Wir beraten und begleiten Unternehmer, Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen, aber auch Banken und Vermögensverwalter in allen Rechtsfragen mit Bezug zum privaten Bereich, insbesondere bei der Errichtung, Strukturierung und Führung von privaten Vermögensverwaltungen. Wir entwickeln weitsichtige Strategien und Gestaltungen für Nachfolgeprozesse und stehen den Mandanten bei deren Vorbereitung und Umsetzung sowohl anwaltlich als auch notariell zur Seite.