Compliance
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen unterliegen besonderen Interessen und Einflüssen, die sich teils deutlich von denen in anderen Branchen unterscheiden. Die individuelle Beratung muss daher den gesundheitsstrukturellen rechtlichen Rahmen und die berufsrechtlichen Bestimmungen mit allgemeinen rechtsgestalterischen Maßnahmen sinnvoll austarieren, um passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Damit haben wir langjährige Erfahrung. Wir beraten Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich bis hin zu klinischen Versorgern der Maximalstufe in allen gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen sowie in Spezialbereichen medizinrechtlicher und berufsrechtlicher Themen. Zu unserem Tätigkeitsspektrum zählen unter anderem: