Siemens, Volkswagen, Deutsche Bank, Arcandor sind nur einige prominente Beispiele – die Liste von Unternehmen, die in den letzten Jahren ihre Manager wegen Fehlern zur Verantwortung gezogen haben, ist lang. Das Risiko, vom eigenen Unternehmen oder Dritten für Verfehlungen in Anspruch genommen zu werden (sog. Managerhaftung), schwebt als Damoklesschwert beständig über Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. Selbst bei kleinen und mittleren Unternehmen können Managementfehler leicht zu Schäden im Millionenbereich führen. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche oder auch nur die Verteidigungskosten können für die Betroffenen existenzbedrohend sein. Um dieses Risiko für Manager abzufedern, wird in der Praxis regelmäßig eine sog. Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die Organmitglieder von GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder Stiftung für den Fall der Inanspruchnahme durch das Unternehmen oder durch Dritte versichert.
Neben dem Regressverhältnis zwischen Organmitglied und geschädigtem Unternehmen sowie dem Verhältnis zum D&O-Versicherer spielen bei der Managerhaftung auch Innenregressansprüche bei mehreren möglicherweise haftenden Organmitgliedern sowie ggf. strafrechtliche Auswirkungen eine gewichtige Rolle. Diese komplexe Gemengelage erfordert eine rechtlich fundierte und strategische Vorgehensweise im Schadensfall. Unsere Beratung setzt bereits weit im Vorfeld der Haftung an. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit großvolumigen und komplexen Managerhaftungsfällen stehen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen zur Seite: