Dr. Daisy Walzel in den Ausschuss Kartellrecht der BRAK ernannt

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der wichtigsten Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft, arbeiten derzeit mehr als 30 Fachausschüsse, die sich unterschiedlichen juristischen Themen widmen. Diese reichen von Fragen zum Anwaltsnotariat bis hin zu Fragen des Zivilprozessrechts. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen vorzubereiten, um auf diese Weise Expertenwissen in den Gesetzgebungsprozessen sicherzustellen. Im Zuge dessen nehmen Ausschussmitglieder häufig als Experten an Anhörungen in Ministerien oder im Bundestag teil (siehe hier). 

Einer dieser Ausschüsse befasst sich mit den häufig drängenden Fragen des Kartellrechts. Wir freuen uns, dass die BRAK unsere Kollegin, Partnerin und ausgewiesene Kartellrechtsexpertin Dr. Daisy Walzel in diesen renommierten Ausschuss berufen hat. Die Berufung erfolgt auf ausdrücklichen Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Hamm. Die Berufung in den Ausschuss erfolgt für die nun beginnende Berufungsperiode von vier Jahren.

Daisy Walzel ist seit mehr als 13 Jahren im Kartellrecht tätig. Sie berät schwerpunktmäßig zu Fragen des Kartellverbots und der kartellrechtlichen Compliance, zu deutscher, europäischer und EU-Fusionskontrolle, zu Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie zu Fragen der Missbrauchskontrolle. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der Plattformwirtschaft und Digitalisierungsfragen.

Wir wünschen unserer Kollegin viel Erfolg für Ihre Tätigkeit!

An dieser Stelle sei für Interessierte zudem auf den kartellrechtlichen Erfahrungsaustausch der führenden mittelständischen Wirtschaftskanzleien des Ruhrgebiets verwiesen, den Daisy Walzel maßgeblich mittgestaltet (hier).