Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Regelung ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch lebzeitige Vermögensübertragungen, sei es durch die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt dabei in der Unternehmensnachfolge, bei der neben unseren umfassenden erbrechtlichen Kenntnissen besonders auch unsere gesellschaftsrechtliche Erfahrung unseren Mandanten zugutekommt, um eine erfolgreiche und störungsfreie Rechtsnachfolge zu gewährleisten. Ferner beraten wir umfassend zu Stiftungslösungen in der Nachfolgeplanung.
Wir beraten Angehörige und Erben nach einem Erbfall bei den notwendigen Maßnahmen zur Nachlassabwicklung und vertreten Nachlassbeteiligte – einschließlich Testamentsvollstrecker – bei Streitigkeiten, oft im Zusammenhang mit unternehmerischem Vermögen im Nachlass, beispielweise bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen.