In unserer insolvenzrechtlichen Praxis beraten wir Gläubiger zu allen Fragen, die aus der bereits eingetretenen oder potentiellen Insolvenz ihres Vertragspartners resultieren. Hierzu gehören zunächst die Vermeidung von Insolvenz- und Anfechtungsrisiken im Rahmen der Vertragsgestaltung, das richtige Verhalten bei drohender Insolvenz des Vertragspartners sowie schließlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Abwehr von Anfechtungsansprüchen. Ziel unserer Beratung ist es, die negativen Auswirkungen, die von einer Insolvenz des Kunden, Lieferanten oder Partners ausgehen, so gering wie möglich zu halten.
Selbstverständlich stehen wir auch Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen zur Seite, wenn es darum geht, eine drohende Insolvenz der eigenen Gesellschaft zu vermeiden oder Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.