Sebastian Longrée ist im gesamten Spektrum der zivilrechtlichen Streiterledigung tätig. Für seine Mandanten tritt er in komplexen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten sowie in Schieds- und Verbandsverfahren als Parteivertreter auf. In Schiedsverfahren wird er regelmäßig als Schiedsrichter benannt. Laut WirtschaftsWoche zählt Sebastian Longrée als „Top-Anwalt“ zu den besten Anwälten für Prozessführung in Deutschland.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt Sebastian Longrée im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A. Hier bescheinigt ihm Legal 500 eine besondere Expertise. Der JUVE-Verlag führt ihn im Bereich M&A als besonders empfohlenen Anwalt. Auch Legal 500 führt ihn als „Empfohlenen Anwalt“. Die WirtschaftsWoche zählt ihn auch im Gesellschaftsrecht als „Top-Anwalt“ zu den besten Anwälten in Deutschland.
Zu den von Sebastian Longrée betreuten Mandanten zählen Unternehmer sowie mittelständische und große, teils börsennotierte, Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Vereine und Verbände.
Sebastian Longrée hat in Bochum, Palma/Spanien und Münster Rechtswissenschaft studiert. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Krampe tätig. Nach Promotion und zweitem juristischem Staatsexamen arbeitete Sebastian Longrée von 2004 bis 2011 als Rechtsanwalt in den Bereichen Corporate / M&A / Kapitalmarkt und Dispute Resolution im Düsseldorfer und Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller. Zum Januar 2012 wechselte er zu KÜMMERLEIN und ist dort seit 2013 Partner.
Sebastian Longrée ist u.a. Mitglied der Görres-Gesellschaft e.V. zur Pflege der Wissenschaft, der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS). Er ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS. Sebastian Longrée publiziert regelmäßig zu wirtschaftsrechtlichen Themen.
Sebastian Longrée hat als Triathlet sechs Mal erfolgreich den legendären Ironman Hawaii absolviert (3,8 km Schwimmen, 180 km Radfahren und 42,195 km Laufen). Dort platzierte er sich mehrfach unter den Top 100 (Gesamtwertung) bzw. Top 5 (Altersklasse) der Welt. Er ist mehrfacher Deutscher Meister und gewann Medaillen bei Welt- und Europameisterschaften (Altersklasse).
Dr. Sebastian J. M. Longrée/Konstantin Putzier - Schiedsgerichtsbarkeit im Sport, MDR 2019, 391 ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée - Streitgenossenschaft zwischen Hersteller und Verkäufer eines Kfz (Besprechung Beschluss des BGH v. 6.6.2018 - X ARZ 303/18), MDR 2018, 1348ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée/Carmen Wegener - "Die Rechtslage ist nicht eindeutig" - Zur Erstattungsfähigkeit von Stundenhonoraren in inländischen Schiedsverfahren, JR 2018, 357ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée/Carmen Wegener - Neues zur Erstattungsfähigkeit von Stundenhonoraren in inländischen Schiedsverfahren, JR 2018, 549ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée und Rechtsanwältin Dr. Katja Longrée - Das neue Transparenzregister in der Praxis, NZG 2017, 1081ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée - Schiedsvereinbarung und Schiedsverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, Anti-Doping-Magazin 2017/4
Dr. Sebastian J. M. Longrée – Schiedsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für gerichtlichen Entscheidungsantrag über Schiedsgerichtszuständigkeit, MDR 2017, 139ff.
Dr. Sebastian J. M. Longrée/Dominik Wedel – Schiedsvereinbarung: Einrede vor dem staatlichen Gericht und Rüge vor dem Schiedsgericht, MDR 2016, 1362ff.
Die Entscheidung über die Einrede der Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 1 ZPO als finaler verfassungs- und europarechtlicher Kontrollgegenstand – (K)ein Ende des Prozessmarathons im Fall Pechstein in Sicht?, SchiedsVZ 14. Jahrgang, Heft 5, September/Oktober 2016, zusammen mit Dominik Wedel
(Tax) Compliance – Ein zunehmend aktuelles Thema für Stiftungen und Vereine, ZStV 2016, 34-40, zusammen mit Stefanie Loos
Longrée, Sebastian J. M. / Maiwurm, Nils, Das Recht auf Einsichtnahme in die Akten fremder Verfahren, MDR 2015, 805-809
Dr. Sebastian J.M. Longrée / Dr. Matthias Gantenbrink - Insolvenz des Beklagten im Schiedsverfahren, SchiedsVZ 2014, S. 21ff.
Dr. Ulrich Irriger / Dr. Sebastian J.M. Longrée – Aktienrechtliche Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG nach Formwechsel in eine AG, NZG 2013, 1289ff.
„WADA-Code 2015 – Abschaffung der B-Probe: Angriff auf die Athletenrechte?”, SpuRt Heft 4 (Juli/August) 2012, zusammen mit Dr. Paul Lambertz.
Dopingsperre – Schadensersatzansprüche des Sportlers, Paderborn 2003
Sportrechtliche Genehmigung von Sportveranstaltungen in triathlon/Ausgabe Februar 2015, S. 82
Olympia 2014 – Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle vom 06.03.2014
Richtig versichert – Interview in tritime, 02/2014, S. 22ff.
Fall Pechstein Sportverbände im Rechte-Dilemma? – Interview in tri-mag vom 27.02.2014
Kommentar zur Petition gegen Athletenvereinbarung und Schiedsgerichtsabrede, in: Focus online vom 04.11.2013
Kommentar zur Petition gegen Athletenvereinbarung und Schiedsgerichtsabrede, in: Focus online vom 04.11.2013
Kommentierung des Urteils des Landgerichts Stuttgart im „Fall Schumacher“ vom 29.10.2013
Kommentierung des Urteils des DFB-Sportgerichts zum „Phantom-Tor” vom 28.10.2013
Schadenersatz in Millionenhöhe – Pechstein-Klage könnte Verbände ruinieren,
in: Focus online vom 23.09.2013
Dopingjäger planen Vierjahressperre für Athleten (Beitrag zur Revision des WADA-Code 2015), in: Focus online vom 18.08.2013
„Das Doping-Verfahren gegen Lance Armstrong”, in: triathlon – Europas größtes Triathlonmagazin, 103/August 2012