Die Deutsche Triathlon Union (DTU), einer der am stärksten wachsenden deutschen Spitzensportfachverbände, hat am vergangenen Wochenende ihren „4. DTU-Leistungssporttag“ abgehalten. In Frankfurt a.M. begrüßten DTU-Präsident Prof. Dr. Martin Engelhardt und Bildungsreferent Dennis Sandig Experten aus Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Vorträgen aus dem Bereich Leistungssport.
VORTRAG: DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN VERBAND UND ATHLET AUS RECHTLICHER SICHT
KÜMMERLEIN-Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée war dabei der Schlussvortrag vorbehalten. Unter der Überschrift „Die Zusammenarbeit zwischen Verband und Athlet aus rechtlicher Sicht“ gab er einen systematischen Überblick über das Thema und stellte dazu aktuelle Spezialthemen und Fallbeispiele aus der Sportrechtspraxis vor. Hierzu zählten insbesondere die Themen Athletenvereinbarung, Nominierung und Schiedsklausel („Fall Pechstein“).
PROFESSIONALISIERUNG UND KOMMERZIALISIERUNG DES SPORTS
„Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports schreiten mit großen Schritten voran. Vor diesem Hintergrund werden die rechtlichen Dimensionen des Sports immer wichtiger und sichtbarer. Hier gilt es insbesondere im Verhältnis von Verbänden und Athleten auf rechtlich fundierter Basis zusammenzuarbeiten.“, so der KÜMMERLEIN-Anwalt, der neben der DTU weitere Verbände wie auch Spitzenathleten rechtlich berät und bei dem Deutschen Sportschiedsgericht als Schiedsrichter tätig ist.