Bundesregierung beschließt das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den "Gesetzentwurf zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen" – von der Bundesregierung als "Zukunftsfinanzierungsgesetz" abgekürzt – beschlossen. Den Volltext des Regierungsentwurfs gibt es hier  zum Download.

Aus der Sicht der Bundesregierung wird es mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz für Start-Ups und Wachstumsunternehmen künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Start-Ups und Wachstumsunternehmen sollen einfacher an die Börse gehen können und besseren Zugang zu Eigenkapital erhalten. 

Einige der gesellschaftsrechtlichen Kernelemente des umfangreichen Gesetzes sind:

  • Einführung elektronischer Aktien
  • Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien (Golden Shares)
  • Ausweitung der Möglichkeiten zur Schaffung bedingten Kapitals
  • Einschränkung der Rechte von Aktionären beim Bezugsrechtsausschluss
  • Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften (im Markt bekannt als Special Purpose Acquisition Companies - SPACs), also "leeren" börsennotierten Gesellschaften, die nach Übernahmezielen suchen

Ein zukunftsweisender Schritt? Alles eine Frage der Perspektive. Die große Zahl an Stellungnahmen zum Referentenentwurf zeigt, dass das Gesetz polarisiert. Während die einen das Gesetz als begrüßenswerte Flexibilisierung des Aktienrechts loben, sehen andere die Rechte von Minderheitsaktionären akut gefährdet. Wie so oft, liegt die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen.

Zumindest die Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien ist weniger zukunftsweisende Gesetzgebung als eine Hommage an "Zurück in die Zukunft". Mehrstimmrechtsaktien hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1998 mit gutem Grund abgeschafft. Ob sie es wieder in die Gegenwart schaffen wie einst Marty McFly, bleibt abzuwarten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.

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