Der karriereführer #recht hat unseren Partner Jens Nebel in seiner aktuellen Ausgabe zu den Berufsaussichten für junge Anwälte im Bereich des Datenschutzrechts befragt. Gerade die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung ist dabei Herausforderung und Chance zugleich. Sein Fazit: „Es gibt zwar sicherlich Rechtsgebiete, die sich dem Anfänger einfacher erschließen. Wer jedoch die ersten Schritte erfolgreich hinter sich gebracht hat, wird schnell feststellen, dass die mitunter diffus formulierten Normen zugleich viel Raum für kreative Lösungen bieten. Ich finde, für Junganwälte ist das eine großartige Chance. Denn mit der Datenschutz-Grundverordnung bietet sich dem datenschutzinteressierten Einsteiger ein rechtlich noch vergleichsweise unbestelltes Feld. Momentan tummeln sich zwar Berater jeglicher Couleur im Bereich des Datenschutzes. Letzten Endes lassen sich rechtlich belastbare Lösungen aber nicht ohne rechtliche Kompetenz finden. Dabei gilt: Ohne saubere juristische Methodik, geht es (auch) im Datenschutzrecht nicht. Vor allem warne ich davor, die Bedeutung technischer Vorkenntnisse zu überschätzen: Die technischen Zusammenhänge kann jeder qualifizierte Jurist verstehen lernen – allein mit technischem Background lassen sich juristisch-handwerkliche Defizite hingegen kaum kompensieren. Man muss kein Technik-Freak sein, um erfolgreich datenschutzrechtlich beraten zu können.“
Jens Nebel im karriereführer #RECHT
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