Österliches Energiesofortmaßnahmenpaket - Wege zur Klimaneutralität?

Das Kabinett hat am 06.04.2022 das sog. „Osterpaket“ (Energiesofortmaßnahmenpaket) beschlossen, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten betitelt wird. Doch was enthält das Osterpaket genau und was würde ein Beschluss der vorgeschlagenen Gesetzes­änderungen konkret für Unternehmen sowie für die einzelnen Kommunen bedeuten?

Hierzu das Wesentliche im Überblick:

Geplant sind Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie- auf-See-Gesetzes (WindSeeG), des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), des Energie­wirtschaftsgesetzes (EnWG), des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) sowie weiterer Verordnungen und Gesetze im Energierecht (teilweise durch das noch ausstehende „Sommerpaket“).

Die geplanten Gesetzesänderungen enthalten u.a. die folgenden Maßnahmen, die sowohl privatwirtschaftliche als auch staatliche Akteure betreffen:

  • Der Grundsatz des Vorrangs für erneuerbare Energien soll im EEG als Schutzgut festgeschrieben werden. Bis zum Erreichen der angestrebten Treibhausgas­neutralität (Ziel: 2045) soll die Nutzung erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse festgelegt werden und zudem der öffentlichen Sicherheit dienen (Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten). Parallel hierzu soll auch der Offshore-Ausbau als überragendes öffentliches Interesse behandelt werden (WindSeeG).
  • Die EEG-Umlage wird abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf soll künftig über das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ gedeckt werden.
  • Das Ausbauziel für erneuerbare Energien an Land wird für 2030 auf 80% des deutschen Bruttostromverbrauchs angehoben. Dementsprechend werden die Ausschreibungsmengen angepasst und die Ausbaupfade erweitert. Auch die Ausbauziele und Ausschreibungsmengen für Windenergie auf See werden erhöht; so sollen z.B. auch nicht-voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden.
  • Der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) soll durch zahlreiche Maßnahmen wesentlich vorangetrieben werden. Zu nennen sind hier u.a. die Förderung von Neuanlagen, die ihren Strom vollständig in das Stromnetz einspeisen, die Erweiterung – unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher und naturschutzverträg­licher Aspekte – von Freiflächenkulissen für Freiflächenanlagen (hinzukommend: Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV).
  • Die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Kommunen wird erweitert, insbesondere bei – auch bereits bestehenden – Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen an Land. Die Kommunen sollen zudem im Interesse des Naturschutzes naturschutzfachliche Vorgaben für Freiflächenanlagen machen können.
  • Die Förderung für Innovationen und Speicher soll weiterentwickelt werden, so sollen insbesondere Konzepte für erneuerbare Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung gefördert werden.
  • Sowohl der Ausbau von Offshore-Windparks als auch die Netzanbindung sollen beschleunigt werden; die Netzanbindung soll früher vergeben werden und die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. So soll bei voruntersuchten Flächen z.B. das Planfeststellungsverfahren durch ein Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Ob eine Umsetzung des vorgeschlagenen „Osterpaketes“ den gewünschten Erfolg bringen kann und uns weiter in Richtung Klimaneutralität führen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden. Es bleibt insbesondere das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, um z.B. die angestrebte Verfahrensbeschleunigung genau bewerten zu können. Auch wird das angekündigte „Sommerpaket“ ebenfalls erhebliche Gesetzesänderungen enthalten. Im rein tatsächlichen Sinne wird insbesondere aber auch abzuwarten sein, ob die Gesetzesänderungen den gewünschten Anreiz für Wirtschaftsakteure und die jeweiligen Kommunen enthalten, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.