Unser Partner Dr. Matthias Gantenbrink hat zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Pierre Plottek von der Bochumer Kanzlei Trappe & Plottek in der neuesten Ausgaben der Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV 06/2017, S. 211 bis 216) einen Aufsatz zu den Reformvorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ zur Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen veröffentlicht. Der Beitrag befasst sich kritisch mit dem ersten Gesetzesentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, insbesondere mit dem ungelösten Spannungsverhältnis zwischen den bei der Beendigung einer Stiftung laut Satzung begünstigten Personen (den sog. Anfallberechtigten) und den Stiftungen, denen das Vermögen bei der Zusammenlegung und Zulegung zufallen soll.
Das Fazit des Beitrags lautet:
Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe enthält sicherlich gute Ansätze. Der Wille, eine bundeseinheitliche Regelung der Zusammenlegung und Zulegung sowohl durch die Stiftungsorgane als auch die Stiftungssaufsicht zu treffen, ist zu begrüßen. Die konkrete Umsetzung bedarf jedoch der Korrektur. Der jetzige Entwurf eröffnet weitere Problemfelder, die es zu lösen gilt. Insbesondere sollte sich die Arbeitsgruppe mit der Frage befassen, wie bei Stiftungszusammenführung mit den Rechten der Anfallberechtigten umzugehen ist – dies gilt insbesondere für Alt-Stiftung. Eine überzeugende Lösung bietet der jetzige Reformvorschlag hierfür nicht.