#dekarbonisierung wird ohne #wasserstoff nicht funktionieren, soweit sind die meisten sich einig. Das ist natürlich in erster Linie eine technische Aufgabe - aber: "Technik hat ohne Recht regelmäßig keine Chance" (Michael Kloepfer). Einen notwendigerweise knappen Überblick habe ich heute auf dem Jahrestreffen der ProcessNet-Fachgemeinschaft "Prozess-, Apparate- und Anlagentechnik" (#paat) der DECHEMA gegeben. Kurzfassung: Einiges ist wie immer, einiges anders, und einiges wirft rechtliche Fragen auf, (nur) zum Beispiel
- die wasserrechtlichen Bedingungen für die Entnahme von Rohwasser zur Elektrolyse,
- ob ein Regelungsbedarf für O2-Emissionen besteht,
- welches Regelwerk für CO2-Leitungen gilt (Kreislaufwirtschaft ohne #pipelines ist schwer vorstellbar),
- ob CCU einen abfallrechtlichen Impuls bekommt und falls ja, ob der gut oder schlecht ist,
- wie weit eine UVP bei CCU ausgreifen muss.
Dazu kommen natürlich die bekannten Schwierigkeiten bei / mit Genehmigungsverfahren. Die Stoffkreisläufe, die wir aufbauen müssen, sind also nicht nur technisch spannend, sondern auch rechtlich. Da lässt sich vieles hinkriegen. Man muss die Themen aber anfassen. Sprechen Sie uns hierzu gern an.