Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Unternehmenstransaktion

1. Glücksspielstaatsvertrag verändert den Markt

Zum 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Durch ihn wird insbesondere der Milliardenmarkt der Online-Casinos erstmals einem bundesweit einheitlichen Regelwerk unterworfen.

Wesentliche Ziele des neuen Glücksspielstaatsvertrags sind:

  • Spielsucht verhindern,
  • Jugendliche und Spieler schützen,
  • unerlaubtes Glücksspiel unterbinden,
  • Betrug und andere Unregelmäßigkeiten verhindern und
  • Manipulation von Sportveranstaltungen sowie Sportwetten entgegentreten.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag verändert den Glücksspielmarkt: Neue Wettbewerber erhalten Marktzugang, bestehende Geschäftsmodelle müssen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der steigende regulatorische Aufwand wird insbesondere kleinere Anbieter vor Herausforderungen stellen. Vieles spricht für eine Konsolidierungswelle in der Branche.

2. Transaktionsbezogene Anzeigepflichten

Unternehmenstransaktionen in der Glücksspielbranche zeichnen sich vor allem durch eine Besonderheit aus: Weil die Veranstaltung von Glücksspielen der staatlichen Erlaubnis bedarf, legt der Käufer eines Unternehmens größten Wert darauf, dass das erworbene Unternehmen über alle erforderlichen Erlaubnisse verfügt und auch nach dem Vollzug der Transaktion noch verfügen wird.

Hier kommt der neue Glücksspielstaatsvertrag ins Spiel: Er sieht für Anbieter von Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen besondere, transaktionsbezogene Anzeigepflichten vor. Bei Anbietern, die als Personengesellschaften (OHG, KG etc.) organisiert sind, ist unter anderem jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Bei juristischen Personen gilt diese Anzeigepflicht für geplante Veränderungen, die mehr als fünf Prozent des Grundkapitals oder des Stimmrechts betreffen. Anzeigepflichtig sind der Erlaubnisinhaber und die an ihm unmittelbar oder mittelbar Beteiligten.

3. Risikominimierung durch Beratung

Wird die Anzeigepflicht nicht erfüllt, kann dies sehr nachteilige Folgen haben, bis hin zum Widerruf der Erlaubnis: Wird eine geplante Veränderung vollzogen, die durch die zuständige Behörde nicht als unbedenklich bestätigt werden kann, ist die Erlaubnis zu widerrufen. Als unbedenklich bestätigen darf die zuständige Behörde die geplante Veränderung nur, wenn unter den veränderten Voraussetzungen eine Erlaubnis erteilt werden könnte.

Für den Käufer und den Verkäufer ist der Widerruf der Erlaubnis natürlich ein Schreckensszenario. Damit die Transaktion nicht zum Glücksspiel wird, wird der transaktionsberatende Anwalt in dem Unternehmenskaufvertrag dafür Vorkehrungen treffen, dass die transaktionsbezogenen Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrags eingehalten werden.

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