RAG wehrt mit KÜMMERLEIN Millionenklage ab

Die RAG Aktiengesellschaft („RAG“, Essen) hat sich in einem seit fünf Jahren geführten post-M&A-Streit über mehrere Instanzen gegen die LMT Leading Metalworking Technologies GmbH & Co. KG („LMT“, Oberkochen) durchgesetzt. RAG konnte mit einem KÜMMERLEIN-Litigation-Team erfolgreich (vermeintliche) Schadensersatz- und Freistellungsansprüche mit einem drohenden Schadenspotenzial in einer zwei- bis dreistelligen Millionenhöhe abwehren.

Außergewöhnlicher Sachverhalt mit klassischen post-M&A-Streitthemen

LMT hatte RAG Ende 2016 auf Schadensersatz aus einem Jahrzehnte zurückliegenden Unternehmenskauf zunächst vor dem Landgericht Bochum verklagt. Streitgegenstand war – wie häufig in post-M&A-Streitigkeiten – eine vermeintliche Garantieverletzung. Komplex wurde der Rechtsstreit nicht nur durch den langen Zeitablauf seit Vollzug der Transaktion, sondern auch durch diverse Umstrukturierungen auf beiden Seiten. Die mündliche Verhandlung erstreckte sich über eine Vielzahl von Terminen und Jahren, einschließlich umfangreicher Beweisaufnahmen.

Berufung bringt die Wende

Nachdem das Landgericht Bochum 2019 zunächst in einem Grund- und Teilurteil zu Gunsten der Klägerin entschieden hatte, wendete sich das Blatt in der Berufung. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun das Urteil aus Bochum abgeändert, d.h. aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Hammer Senat nicht zugelassen.

KÜMMERLEIN-Litigation-Team

RAG wurde in dem Prozess von einem Team um die beiden federführenden Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée und Dr. Katja Longrée sowie den Associate Marcel Hermes (alle Litigation) vertreten. Die KÜMMERLEIN-Litigation-Praxis wird häufig in (post) M&A- und anderen Haftungsstreitigkeiten mandatiert.

Auf Inhouse-Seite war Marion Plinke federführend tätig (zuletzt stellvertretene Leiterin Recht/Compliance/Revision). Die Steuerung lag zudem bei Deina Rehermann (Leiterin Recht/Compliance/Revision).

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