Dr. Martin Gisewski ist auf die Bereiche Mergers & Acquisitions sowie Gesellschaftsrecht spezialisiert. Er berät Gesellschaften und ihre Organe bei (grenzüberschreitenden) Unternehmenstransaktionen sowie in allen gesellschaftsrechtlichen und konzernrechtlichen Fragestellungen. Zu seinen Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie Private Equity und Venture-Capital-Gesellschaften aus dem In- und Ausland.
Dr. Martin Gisewski hat Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert. Nach der Promotion zu einem rechtsvergleichenden Thema und dem zweiten Staatsexamen arbeitete er von Anfang 2008 bis Oktober 2014 als Rechtsanwalt im Bereich Corporate / M&A im Düsseldorfer Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. In 2010 war er zudem für ein Jahr als Secondee bei Hewlett-Packard in Genf tätig. Im November 2014 wechselte er zu Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Dr. Martin Gisewski spricht Deutsch und Englisch.
Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 15.1.2009 – 18 U 205/07 (Unterschreiten des Unternehmensgegenstands bei der Veräußerung von Beteiligungen), CCZ 2/2009, S. 73-76 (gemeinsam mit C. Carstens)
Methodik der Auslegung im kontinentaleuropäischen und angelsächsischen Recht, Hamburg 2008