Die belastbare Gestaltung von arbeitsrechtlichen Strukturen ist der Schlüssel zur Aktivierung der wichtigsten Unternehmensressource: Des Personals
Seit über 30 Jahren gestalte ich das Arbeitsrecht bei Kümmerlein mit – von den Anfängen bis zur heutigen Marktpräsenz. Ich unterstütze Arbeitgeber jeder Größenordnung dabei, ihre Personalstrukturen rechtlich zukunftssicher aufzustellen – ob Konzerne, Mittelstand oder öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie Ihre Strukturen im Personalbereich neu denken oder anpassen möchten, bin ich gerne an Ihrer Seite.
Lieber Martin, was bedeutet für Dich unser Versprechen „To make it simple, but significant“?
„Das Spannungsfeld der Sozialpartner hat auf nationaler und europäischer Ebene zu einer hohen und unübersichtlichen Regulierungsdichte im Arbeitsrecht geführt. Hier verstehe ich mich als zuverlässiger und zugleich kreativer Ideengeber und Umsetzer für durchdachte Lösungen, bei denen die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Mandanten im Mittelpunkt stehen.“
Grundsätze
Langjährige Erfahrung und fachliche Spezialisierung machen eine rechtlich fundierte Beratung so selbstverständlich, dass das umfangreiche theoretische Fundament nicht im Vordergrund stehen muss.
Für den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen erfordern eine umfassende Einarbeitung in dessen externes Branchen- und internes Organisationsumfeld. Erst dann kommt das Arbeitsrecht zum Einsatz.
Nur mit gutem persönlichem Verständnis in der Zusammenarbeit mit Vertretern aller Ebenen eines Unternehmens oder sonstigen Organisation lassen sich nachhaltige Lösungen etablieren.
Fokussierung auf das Wesentliche
Die Entwicklung von exakt zum Mandanten passenden, aber zugleich rechtlich belastbaren Lösungen ggf. auch unter Zeitdruck setzen eine klare fachliche Spezialisierung voraus.
Der Personaleinsatz auf allen Ebenen einschließlich der Vertretungsorgane im Beziehungsgeflecht herrschender und abhängiger Unternehmen hat ganz eigene Gestaltungsanforderungen.
Insbesondere bei Vergütungsstrukturen und Arbeitszeitmodellen sind mandantenspezifische Gestaltungen unabdingbar.
Hier prallen die sozialen Gegenspieler besonders deutlich aufeinander. Lösungen erfordern auch angesichts der in Deutschland ausgeprägten Zurückhaltung des Gesetzgebers in diesem Bereich Offenheit, Besonnenheit und kreative Ansätze.
Beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Belegschaften und Arbeitgeber sind langjähriges Erfahrungswissen und der hieraus gewonnene Blick für tieferliegende Konfliktlinien häufig entscheidend.
Mit wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung der Mitarbeiter beschränkt sich die arbeitsrechtliche Gestaltung von Restrukturierungen längst nicht mehr auf klassischen Personalabbau. Im Vordergrund stehen Qualifizierung und Flexibilisierung bei situationsbezogener Nutzung arbeitsrechtlicher Instrumente.
Vita
1988 erstes und 1991 zweites juristisches Staatsexamen, Promotion zum Dr. iur mit einem Thema aus dem Arbeitsförderungsrecht, Einstieg bei Kümmerlein 1991, Partner seit 1995
Sprachen
Deutsch
Englisch